Kulturförderung für KTM Motohall laut Gutachten rechtswidrig

Kulturförderung für KTM Motohall laut Gutachten rechtswidrig
Kulturplattform wird von ihr beauftragte "Beihilfenrechtliche Beurteilung" an EU-Kommission und Landesrechnungshof übermitteln.

Ist die KTM-Motohall ein Museum oder nicht – Für Thomas Diesenreiter, Geschäftsführer der Kulturplattform Oberösterreich (KUPF)  entscheidet diese Frage darüber, ob die Förderungen des Landes Oberösterreich und der Gemeinde Mattighofen für die sogenannte KTM-Motohall  in Braunau im Inn zurückgefordert werden müssen - oder nicht. Denn ein Gutachten beurteilt die Förderungen nun als rechtswidrig.

1,8 Millionen Euro aus Kulturbudget

Ein Blick zurück: Im Sommer 2019 hat die Kulturplattform Oberösterreich publik gemacht, dass  KTM für das Projekt Motohall im Jahr 2018 rund 600.000 Euro vom Land Oberösterreich erhalten hat.

Besonders bitter für KUPF: Im selben Jahr kürzte das Land die Förderungen für Kunst- und Kulturvereine um mehr als 2,4 Millionen Euro. Mit der Zeit wurden immer mehr Details bekannt. Insgesamt 6,7 Millionen habe laut KUPF KTM für die Motohall aus den unterschiedlichen Fördertöpfen bekommen. 1,8 Millionen Euro davon aus dem Kulturbudget des Landes Oberösterreich.

Kulturförderung für KTM Motohall laut Gutachten rechtswidrig

Die Motohall von innen.

KUPF beauftragte daraufhin einen Rechtsanwalt ein Gutachten zu erstellen. Dieses kommt nun zu dem Schluss, dass die Kulturförderungen rechtswidrig gewesen wären. „Wir werden den Bericht an die  EU-Kommission übermitteln“, sagt Diesenreiter.  Denn laut Rechtsanwalt seien die Zuschüsse EU-wettbewerbswidrig. Die Förderungen hätten KTM einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern erschaffen, da diese dadurch Kosten sparen konnten.

Kein Museum im "klassischen Sinn"

Zudem sei für solche Projekte, die eine Beihilfe bekommen, eine Anmeldung beziehungsweise Freigabe bei und von der EU-Kommission notwendig – eine sogenannte Freistellung. Diese sei  jedoch weder beantragt worden, noch würde diese laut Rechtsanwalt überhaupt in Frage kommen:  Im EU-Gesetz heißt es unter anderem, dass sogenannte allgemeine Gruppenfreistellungen nur wegen eines Anreizeffekts gegeben werden.

Weil mit dem Bau der Motohall aber bereits vor der Gewährung der ersten Förderung begonnen worden sei, ist diese hinfällig. Die entscheidende Frage stellt sich jedoch dahingehend, ob es sich überhaupt um ein Museum handelt. Denn Museen „im klassischen Sinne“ hätten einen offenen Charakter. Ein einzelnes Unternehmen, welches sich einer Marke widmet „würde dabei nicht unter die Praxis fallen“.

Kulturförderung für KTM Motohall laut Gutachten rechtswidrig

Die Motohall von innen.

Vorerst verzichtet KUPF dennoch auf eine  zivilrechtliche Klage. Sie will abwarten, wie die EU-Kommission reagiert. Zudem soll bis Ende Juni der Bericht des Landesrechnungshofes vorliegen.

„Die sauberste Lösung wäre, wenn das Land es selbst einsieht und das Geld zurückfordert“, sagt Diesenreiter. Wünschenswerterweise sollte das Geld laut Diesenreiter dann jenen zur Verfügung gestellt werden, die 2018 von der Kürzung betroffen waren.

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