Kornspitz-Streit: EU-Anwalt stellt sich auf die Seite der Kunden

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Der Europäische Gerichtshof soll überden Markenschutz entscheiden. Urteil am 27. September.

Länglich, braun, wahlweise mit Salz, Sesam oder Mohn bestreut, und im Idealfall knuspert es beim Reinbeißen: Die Rede ist vom Kornspitz, dem wohl umstrittensten Weckerl der Backwarengeschichte. Am Donnerstag wurde der Streit in Luxemburg wieder thematisiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll darüber entscheiden, ob „Kornspitz“ eine eingetragene Marke bleibt oder als allgemeine Bezeichnung für eine Gebäcksorte verwendet werden darf.

In diesem Fall könnte jeder Bäcker braune Vollkornweckerln herstellen und sie „Kornspitz“ nennen. Und genau das will die Firma Pfahnl mit Sitz in Pregarten (OÖ), die seit Jahren mit Backaldrin in Asten im Clinch liegt.

Kornspitz-Streit: EU-Anwalt stellt sich auf die Seite der Kunden
Backaldrin Eigentümer Peter Augendopler mit Kornspitz, Asten, OÖ
Kornspitz-Erfinder Peter Augendopler beharrt darauf: „Die Bezeichnung darf nur verwendet werden, wenn die Original-Backmischung drin ist.“

Im Dezember 2011 hat Pfahnl eine Löschung der Marke am Patentamt erwirkt. Sprecherin Margit Pichler betonte, man „habe auf Wunsch der Bäcker gehandelt“.

Der Kunde beurteilt

Backaldrin legte dagegen Berufung beim Obersten Patent- und Markensenat in Österreich ein, der den Fall postwendend an den EuGH weitergab. Dieser dürfte dem Markenstreit am 27. September mit einem Urteil ein Ende setzen.

Eine grobe Richtung hat am Donnerstag die Stellungnahme des Generalanwalts Cruz Villalón vorgegeben. Er vertritt die Auffassung, die Beurteilung des Markennamens liege vor allem beim Verbraucher, nicht beim Bäcker. Sprich: Jeder Verkäufer weiß, was der Kunde meint, wenn er einen Kornspitz verlangt – ob die Backmischung nun drin ist oder nicht.

Andererseits betont der Generalanwalt, dass eine Marke auch dann gültig bleibt, wenn der Markeninhaber sie verteidigt. Und das tut Augendopler seit Jahren, sagt er: „Wir sehen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit größter Zuversicht entgegen.“

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