„Können auf 800.000 Euro nicht verzichten“
Für die Johannes Kepler Universität (JKU) geht es am Dienstag um 800.000 Euro pro Semester. Vizerektor Herbert Kalb wird an die 26 Mitglieder des Senats appellieren: „Wir können auf dieses Geld nicht verzichten." Die Debatte um die Einführung von autonomen Studiengebühren für Drittstaatsangehörige und Langzeitstudenten gleiche einem Sturm im Wasserglas. „Es geht bloß um eine Reparaturmaßnahme, die der Gesetzgeber versäumt hat", wird Kalb nicht müde zu betonen und übt leise Kritik am Wissenschaftsministerium. „Natürlich müssen wir klare Worte sprechen, wie hier mit den Unis umgegangen wird. Das hilft uns im konkreten Fall aber nicht weiter."
Die Entscheidung des Senats wird mit Spannung erwartet. Internen Prognosen zufolge sollen die Professoren mit 13 Mandaten tendenziell dafür und die Studierenden mit sechs Mandaten dagegen sein. Wie der sechsköpfige Mittelbau der wissenschaftlichen Mitarbeiter und ein Universitätsbediensteter stimmen, liegt völlig im Dunkeln.
Geld und Prinzipien
Friedrich Schneider, Vorstand des Instituts für Volkswirtschaftslehre und Mitglied des Senats, findet klare Worte gegenüber dem KURIER: „Ich werde dafür stimmen." Er spricht sich sogar für die Wiedereinführung der 2008 abgeschafften Studiengebühren in Höhe von etwa 360 Euro pro Semester aus. „Es wurde damals schneller und effizienter studiert." Für den Wirtschaftsökonom gehe es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. „80 Prozent unserer Absolventen gehören in nur wenigen Berufsjahren zu den Spitzenverdienern. Verteilungspolitisch gesehen wären auch viel höhere Studiengebühren denkbar", sagt er.
Statt lauten Protests, wie er in Wien und Graz teilweise vergeblich durch die Hörsäle schallte, setzt die Linzer Hochschülerschaft (ÖH) auf Information, so Katharina Bloderer. Sie fordert ein Machtwort von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle und kritisiert – wie viele ihrer Gleichgesinnten – Studierende würden in eine rechtsunsichere Lage gebracht. Kalb nimmt dem den Wind aus den Segeln: „Sollte der Senatsspruch nicht halten, garantieren wir jenen, die zu Unrecht bezahlt haben, eine Refundierung."
Offen ist nämlich, ob der Verfassungsgerichtshof, der 2011 Teile der alten Studiengebührenregelung aufhob, die autonomen Entscheidungen von Österreichs Universitäten annimmt. Die Weichen dafür seien gestellt, sagt Andreas Janko, Leiter des Instituts für Staatsrecht. „Der Gesetzestext räumt eine gewisse Autonomie ein. Darüber, ob Finanzen überhaupt Sache der Lehre sein sollen, lässt sich aber streiten."
-
Hauptartikel
-
Hintergrund
-
Hintergrund
Kommentare