Kleinkind von Zug überrollt: Anklage gegen Mutter

Bahnsteig am Bahnhof Ebelsberg
Kinderwagen war auf Gleise gerollt. Mandatsverfahren statt Gerichtsverhandlung.

Nach einem tragischen Unfall am 8. April, bei dem ein Kleinkind am Linzer Bahnhof Ebelsberg von einem Zug überrollt und getötet worden ist, hat die Staatsanwaltschaft Linz nun Anklage gegen die Mutter erhoben. Allerdings wird es keine Gerichtsverhandlung geben, sondern ein sogenanntes Mandatsverfahren, teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit. Das Verfahren gegen den Lokführer wurde eingestellt.

Die Frau hatte den Kinderwagen am Bahnsteig abgestellt und war ins Untergeschoß gegangen, um ein Ticket zu lösen. Der Buggy kam ins Rollen, stürzte auf die Gleise und wurde von einem Zug erfasst. Das Kind, ein eineinhalb Jahre altes Mädchen, starb.

Fahrlässigkeit

Ein Gutachten und Zeugenaussagen legen nahe, dass die Mutter die Bremsen des Kinderwagens nicht angezogen hatte und er daher vom Sog des einfahrenden Zuges erfasst und auf die Gleise gerissen wurde. Deshalb, und weil sie den Kinderwagen kurz unbeaufsichtigt gelassen hat, sei ihr Verhalten rechtlich als Fahrlässigkeit zu qualifizieren, so die Staatsanwaltschaft. Man habe daher Anklage wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung erhoben.

Die Frau muss sich aber keiner öffentlichen Gerichtsverhandlung stellen. Stattdessen wird ein Mandatsverfahren durchgeführt. Dabei entscheidet das Bezirksgericht Linz aufgrund der Aktenlage. Im Fall einer Verurteilung erfolgt diese mittels Strafverfügung.

Dem Lokführer konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Er ist laut den Ermittlungsergebnissen sogar langsamer als erlaubt durch den Bahnhof gefahren. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.

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