Kinderpornos, Missbrauch, Nötigung: 18-jähriger Kärntner vor Gericht

Kinderpornos, Missbrauch, Nötigung: 18-jähriger Kärntner vor Gericht
Forderte über Handy-Chats Nacktbilder von Mädchen. Zehn Monate bedingte Haft und Geldstrafe.

Ein 18-jähriger Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Kinderpornografie, schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und geschlechtlicher Nötigung zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er muss 200 Tagessätze - insgesamt 800 Euro Strafe - bezahlen. Der junge Mann war geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Daniela Zupanc schilderte in ihrem Anklagevortrag, wie sich der damals 16 bzw. 17 Jahre alte Bursche über Chat-Dienste am Handy an Mädchen von zehn, zwölf oder 13 Jahren heranmachte. Er forderte sie auf, ihm Nacktbilder zu schicken. Drei der Opfer verweigerten, bei dem vierten Mädchen, einer 13-Jährigen, hatte er schließlich Erfolg. Sie schickte auf Drängen des Angeklagten Bilder und machte auch Videos, in denen sie Handlungen an sich selbst vornahm, was als schwerer sexueller Missbrauch gewertet wurde.

"In einer Triebphase"

Außerdem legte die Staatsanwältin dem Angeklagten zwei physische Übergriffe auf eine Jugendliche zur Last. Die 15-, später 16-Jährige traf sich zwei Mal mit dem Angeklagten. Er nötigte sie mit Gewalt zu sexuellen Handlungen, ließ sie nicht gehen, bevor er bekam, was er wollte. "Es war ihm bewusst, dass sie das nicht wollte", so Zupanc. Der Verteidiger sagte, dass sein Mandant mit dem Mädchen nach wie vor befreundet sei und es ihm verziehen habe. Der Angeklagte hatte bei der Polizei gesagt, er sei "in einer Triebphase" gewesen, als er die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe.

Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Michael Schofnegger ordnete Bewährungshilfe für den 18-Jährigen an. Sein Telefon wird eingezogen. "Wir meinen, dass Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben", sagte der Richter und verwies darauf, dass die Straftaten schon länger in der Vergangenheit liegen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Kommentare