Kind überrollt, Mutter angeklagt

Das tödliche Unglück ereignete sich am 8. April auf dem Bahnhof in Linz-Ebelsberg
Mädchen rollte mit Buggy auf Gleise, während Linzerin Ticket löste: "Fahrlässige Tötung".

Es war ein grauenhaftes Unglück, das sich am 8. April auf dem Bahnhof in Linz-Ebelsberg zutrug und selbst langgediente Rettungskräfte bis ins Mark erschütterte. Ein eineinhalbjähriges Mädchen wurde dabei getötet. Die Kleine rollte mit ihrem Buggy vor die Räder eines durchfahrenden Zuges, der Lokführer hatte keine Chance, den Unfall abzuwenden. Ihm konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.

Wie die Ermittlungen ergaben, wollte die Kindsmutter nur schnell ins Untergeschoß laufen, um ein Ticket zu lösen. In der Zeit ließ sie das Kind einen Augenblick unbeaufsichtigt. Laut Zeugenaussagen und eines von der Staatsanwaltschaft Linz eingeholten Gutachtens ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Mutter die Bremsen des Kinderwagens nicht angezogen hatte. Auf die Weise war es auch möglich, dass durch den Sog des einfahrenden Zuges der Buggy ins Rollen gebracht und auf die Gleise gerissen wurde. Die Staatsanwaltschaft Linz erhob gegen die Mutter nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

"Es wird aber keine Gerichtsverhandlung, sondern ein Mandatsverfahren geben", sagt Behördensprecher Philip Christl. Bei diesem Verfahren entfällt eine Verhandlung und das Gericht entscheidet aufgrund der Aktenlage. "Voraussetzung ist aber ein Antrag der Staatsanwaltschaft und die Zustimmung des Beschuldigten."

Sollte der Sachverhalt ausreichend geklärt sein, kann das Gericht mit einer schriftlichen Strafverfügung eine Geldstrafe oder eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr erheben. Christl: "Im Fall einer Verurteilung gleicht die Strafverfügung einem rechtskräftigen Urteil und gilt auch als Vorstrafe."

Im konkreten Fall wird das Bezirksgericht Linz entscheiden, ob es eine solche Strafverfügung erlässt.

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