Karte vom Autokäufer: Dieses Ungemach kann Vorbesitzern drohen

Das Anheften der Verkaufskärtchen (Montage) an Autos ist laut Polizei legal, sofern das Auto dabei keinen Schaden davonträgt
Beim Pkw-Verkauf an "dubiose Autohändler" können Kosten auf die ehemaligen Besitzer zukommen

Bei Autobesitzern sind sie berühmt-berüchtigt: Die „Verkaufskarterl“, die an der Windschutzscheibe oder an den Seitenfenstern heften, sobald das Auto irgendwo geparkt ist. Doch die Kaufangebote der Autohändler sind durchaus mit Vorsicht zu genießen. Denn die vormaligen Besitzer können nach Geschäftsabschluss zur Kassa gebeten werden.

Die Stadt Linz warnt nun explizit vor „dubiosen Autohändlern“. Denn viele der Autos werden ohne Kaufvertrag erworben und im Falle von Pannen einfach stehengelassen oder illegal entsorgt. Versteckt werden sie meist laut dem Büro des Sicherheitsreferenten und Stadtrat Michael Raml (FPÖ) in Seitenstraßen und Gassen.

So wurden in Linz im vergangenen Jahr 260 Autos ohne Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen entdeckt und meist kostenpflichtig entfernt.

„Kaufvertrag wichtig“

Wie viele davon auf solche Autohändler zurückzuführen sind, ist zwar nicht klar, in 90 Prozent der Fälle konnten jedoch die Besitzer ausfindig gemacht werden. Und manchmal auch die Vorbesitzer, die eine Pönale löhnen müssen.

Denn ist kein Kaufvertrag vorhanden, müssen diese für die Abschlepp- und Entsorgungskosten aufkommen. Für ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki ist klar: Ein Kaufvertrag ist das Um und Auf – egal, ob man den Käufer kennt oder nicht. „Ohne schriftlichen Kaufvertrag bleibt man meist auf den Konsequenzen sitzen“, sagt Letitzki.

Egal wie jemand ein Auto verkaufen möchte, laut ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki sollten Verkäufer immer auf drei Dinge achten:

  • Auch wenn ein mündlicher Kaufvertrag rechtlich gilt, sollte immer ein schriftlicher aufgesetzt werden. Eine vorgefertigte Version gibt es unter www.oeamtc.at zum Herunterladen.
  • Zudem sollte immer Ware gegen Geld getauscht werden, da Teilzahlungen meist Probleme bereiten.
  • Drittens sollten nie die Kennzeichen mitgegeben werden, da nicht gewiss ist, ob der Käufer diese wirklich abmeldet.

Und das kann teuer werden: Muss die Stadt Linz ein Fahrzeug entfernen, kostet das mindestens 100 Euro. Kommen die Besitzer nach weiteren Aufforderungen dem Entsorgen nicht nach, zahlen sie doppelt so viel. Muss das Auto schließlich abgeschleppt werden, fallen weitere 200 Euro an.

Dazu kommen etwaige Exekutionskosten. Laut der Stadt Linz kostet es unter Umständen über 600 Euro – weit mehr, als wenn das Auto ordnungsgemäß auf dem Schrottplatz gelandet wäre.

Kosten und Kontrolle

Im Fall der „dubiosen Autohändler“ gestaltet sich das Ausfindigmachen der eigentlichen Besitzer zusätzlich schwierig. Denn auf den Kärtchen ist meist nicht einmal ein Nachname, geschweige denn ein Firmenname angegeben. Zudem sind die Telefonnummern vielfach Wertkarten-Handys, die nur schwer einem Besitzer zugeordnet werden können.

Warum dennoch viele auf diese Karten zurückgreifen, kann Letitzki nur vermuten: „Wenn’s funktioniert, ist es ja sehr einfach. Außerdem werden meist nicht die teuren Autos über solche Papierstücke verkauft, sondern Autos, bei denen man vom Händler nichts mehr bekommt, die aber zum Zerschneiden am Schrottplatz auch noch zu schade sind.“

Karte vom Autokäufer: Dieses Ungemach kann Vorbesitzern drohen

Viele Menschen verkaufen ihr Auto an „dubiose Autohändler“, anstatt es zum Schrotthändler zu bringen

Die Stadt Linz geht aber immer erfolgreicher gegen die abgestellten Fahrzeuge vor. 2018 waren es noch 413 Autowracks, die ohne Kennzeichen illegal im Stadtgebiet standen. „Uns sind die Hotspots bekannt. Wir haben diese Bereiche deshalb verstärkt kontrolliert. Die hohen Kosten führen zudem zu einem Rückgang der Fallzahlen“, sagt Stadtrat Raml.

Umständlich ist es dennoch: Autos dürfen nicht so einfach abgeschleppt werden. Sofern sie nicht direkt eine Einfahrt behindern, müssen gesetzliche Fristen eingehalten werden.

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