Kampf um neuen Prozess geht weiter
Im Bemühen, den Prozess um den Sexualmord an der 51-jährigen Tanzlehrerin Ingrid Sch. in Gmunden (OÖ) neu aufzurollen, wurde dieser Tage ein nächster Anlauf gestartet. Der wegen der Tat verurteilte 41-jährige Helmut St. hat den Fall, wie erwartet, an das Oberlandesgericht Linz herangetragen. Er wurde 2014 in Wels zu 20 Jahren Haft verurteilt, weil er – so das Urteil – das Opfer nach einem Fest im Tennisklub vergewaltigt und dann tödlich verletzt hat. St. bestreitet die Tat bis heute.
Am Landesgericht Wels wurde der Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens Anfang Februar abgelehnt. Die Beschwerde wird nun mit einem Vorlagebericht des Welser Richtersenats ans OLG Linz weitergeleitet.
Aus dem Umfeld eines rund 250-köpfigen Personenkomitees, das sich um die Wiederaufnahme des Verfahrens im Sinne von Helmut St. bemüht, ist zu erfahren, dass das OLG nicht die letzte Instanz sein werde, falls der Antrag dort ebenfalls abgelehnt wird. Im Raum stehen auch neue Privatgutachten. Etwa über das Tagebuch von Ingrid Sch., das ein ganz anderes Bild der angeblich lebenslustigen Frau zeigen soll, als jenes der trauernden Witwe, das beim Prozess gezeichnet wurde. Auch zu Anzeigen wegen Amtsmissbrauches gegen Polizeiermittler könnte es noch kommen.
Verteidiger
Der Salzburger Anwalt Franz Gerald Hitzenbichler, der bereits acht Wiederaufnahmeanträge in St.s Namen gestellt hat, kommentiert die Anrufung des OLG nicht. Er und der Linzer Strafverteidiger Rene Haumer waren schon vor dem ersten Antrag mit massiver Kritik an der Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei sowie an der Prozessabwicklung an die Öffentlichkeit getreten. Jetzt übt er sich in Zurückhaltung.
Mit spektakulären Wiederaufnahmen von Mordprozessen hat Hitzenbichler Erfahrung: Der Freispruch des Gmundners Helmut Haidegger im Jahr 2003, der wegen des "Salzburger Taximordes" acht Jahre unschuldig in Haft saß, ist der bislang prominenteste Erfolg des Anwalts.
Kontakt zur Öffentlichkeit wird von den Unterstützern von Helmut St. dennoch gesucht: Auf der Homepage des Personenkomitees (fuergerechtigkeit.jimdo.com) werden die Argumente erläutert, die dessen Unschuld beweisen sollen. Die Welser Richter erkannten aber weder die Gutachten eines Kriminologen und eines Gerichtsmediziners noch neue Zeugenaussagen an.
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