Jägermeister plädiert für 0,5-Promille-Grenze

Landesjägermeister Sepp Brandmayr, OÖ
Nach dem Jagdunfall in Niederösterreich am Wochenende wird die Forderung nach einem Alkoholverbot bei der Jagdausübung laut. Der oö. Landesjägermeister meldete sich zu Wort.

Wenn schon eine gesetzliche Regelung sein muss, dann aber bitte so wie bei den Autofahrern mit einer 0,5-Promille-Grenze“, meint der oö. Landesjägermeister Sepp Brandmayr zur Forderung nach einem Alkoholverbot bei der Jagdausübung. Er plädiert für Gleichbehandlung, räumt aber ein: „Sollten 0,0 Promille wirklich der Sicherheit dienen, muss man natürlich darüber reden.“ In Tschechien und Ungarn gebe es das bereits.

Im Straßenverkehr werden Lenker auch unterhalb der 0,5-Marke schärfer bestraft, wenn es zu einem Unfall kommt, erklärt Christian Kräutler vom Kuratorium für Verkehrssicherheit. „Studien zeigen, dass bei 0,5 Promille die Wahrscheinlichkeit auf einen Unfall doppelt so hoch ist wie bei 0,0.“

Ein Faktum, auf das sich Versicherungen im Schadensfall berufen. Beeinträchtigungen, die Alkohol mit sich bringt – eingeschränktes Reaktionsvermögen und Blickfeld sowie die Tendenz, leichtfertiger zu handeln – müssten auch für die Jagdausübung gelten.

Die Diskussion hat ein Jagdunfall am Wochenende ausgelöst. Wie berichtet, war ein 21-jähriger Treiber aus NÖ bei einer Jagd erschossen worden. Der Alkotest des Schützen ergab knapp unter 0,5 Promille. Dies seien traurige Einzelfälle, sagt Brandmayr. Bis dato gelte im Jagdgesetz der Grundsatz der Verlässlichkeit. „Wenn ein Jäger betrunken mit der Waffe erwischt wird, hat der Jagdleiter in diesem Sinne sofort einzugreifen.“

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