In allen Gefängnissen wird jetzt nachgerechnet

Bernd Riedl starb nach dem Überfall.
Zu früh enthaftet. Suche nach EDV-Sicherung.

In Österreichs Gefängnissen wird nachgerechnet, bis die Köpfe rauchen. Bei Hunderten Häftlingen, deren Stichtage für ihre Entlassung durch später hinzugekommene Zusatzstrafen nicht ganz simpel zu bestimmen sind, muss das festgesetzte Strafende überprüft werden. Notwendig geworden ist das – wie berichtet – durch einen Fehler, der einem Räuber drei Jahre zu früh die Freiheit gebracht hat.

Der Serbe Ilja B. war 2005 als Mitglied der berüchtigten "Pink Panther"-Bande an einem bewaffneten Raubüberfall auf einen Juwelier in Eisenstadt beteiligt, bei dem einem 22-jährigen Uhrmacher ins Gesicht geschossen wurde; das Opfer wurde zum Pflegefall und starb. Der 30-jährige Ilja B. wurde in Deutschland verhaftet und wegen dort verübter Überfälle zu sechs Jahren Haft verurteilt, von denen er drei Jahre verbüßte. Dann reichten ihn die deutschen Behörden an Österreich weiter, wo der Räuber ebenfalls sechs Jahre Haft als Zusatzstrafe ausfasste. Sein reguläres Strafende wäre 2017 gewesen.

Drei irrten sich

In der Justizanstalt Garsten, OÖ, ging ein Vertragsbediensteter irrtümlich davon aus, dass Ilja B. (auch) schon drei Jahre seiner in Österreich kassierten Haftstrafe abgesessen hat und gab das Entlassungsdatum für Juni 2014 ein. Ein Kollege rechnete nach, bestätigte den Termin und ließ noch einen dritten Kollegen ein Auge darauf werfen. Auch diesem kam nichts spanisch vor. Erst das Entlassungsgericht in Eisenstadt bemerkte den Fehler, da war der Räuber aber bereits entlassen und in seiner Heimat über alle Berge.

Die ersten beiden Justizmitarbeiter bekamen eine schriftliche Ermahnung, für den dritten war die Kontrolle nur ein folgenloser "Freundschaftsdienst".

Bei Überschneidungen von Freiheitsstrafen muss künftig der Vollzugsleiter oder der Gefängnischef seinen Sanktus geben. Außerdem wird versucht, menschliche Schwächen mit technischer Hilfe zu überlisten: Im EDV-System zur Entlassung von Strafgefangenen soll eine unüberwindliche Kontrollebene eingezogen werden.

Der Leiter der Vollzugsdirektion, General Peter Prechtl, kann sich an keinen derartigen Fall einer zu frühen Enthaftung erinnern. Dass jemand zu lang in Haft sitzt, kommt hingegen bisweilen vor, wenn eine vom Gericht bewilligte bedingte Entlassung in der Kanzlei hängen bleibt.

Kommentare