Halloween-Krawalle in Linz: Teilbedingte Haft für Rädelsführer

Verhandelt wird am Landesgericht Graz
Ein Monat unbedingt, neun bedingt - das Urteil ist rechtskräftig. Nach anfänglichem Leugnen zeigte sich der Angeklagte umfassend geständig.

Ein weiterer Jugendlicher, der maßgeblich an den Halloween Krawallen in Linz beteiligt gewesen sein soll, ist am Montag in Linz zu zehn Monaten Haft, eines davon unbedingt, sowie Bewährungshilfe verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm schwere gemeinschaftliche Gewalt und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Der inzwischen 17-Jährige hat nach anfänglichem Leugnen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Iraker hatte gemeinsam mit seiner damaligen Freundin, einer 15-jährigen Thailänderin, sowie einem 15-jährigen Afghanen in Tschechien Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 besorgt.

Diese schleuderten die drei dann zu Halloween laut Anklagebehörde „in erster Reihe“ in der Linzer Innenstadt Richtung Polizisten. Zudem verteilten sie die Feuerwerkskörper an andere und stachelten sie zum Werfen auf.

Das Trio kam in U-Haft und Anfang März vor Gericht. Das Mädchen und der jüngere Bursch wurden nach umfassenden Geständnissen rechtskräftig zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Das Verfahren gegen den 17-Jährigen wurde ausgegliedert, nachdem er bei seiner Aussage blieb, nur Mitläufer und kein Anführer gewesen zu sein.

Am Montag gestand er dann im Landesgericht die ihm vorgehalten Taten. Dafür kassierte er die teilbedingte Haftstrafe. Die Zeit in der U-Haft wurde ihm angerechnet, weshalb der Teenager nach dem rechtskräftigen Urteil nicht mehr zurück ins Gefängnis musste.

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