Haftstrafen: Staatsverweigerer wollten Erwin Pröll "verhaften"
Zwei mutmaßliche Staatsverweigerer haben am Mittwoch im Landesgericht Steyr 27 Monate unbedingt sowie zwölf Monate teilbedingt wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung ausgefasst. Die beiden Angeklagten sollen Mitglieder des „International Common Law Court of Justice Vienna“ (ICCJV) gewesen sein, dessen Ziel laut Staatsanwaltschaft war, die ordentliche Gerichtsbarkeit der Republik Österreich zu erschüttern und eine Übergangsregierung zu bilden.
Die beiden standen bereits zum zweiten Mal vor Gericht, da der Erstangeklagte beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein Neuaufrollen des Prozesses erreicht hatte. Anders als 2020 mussten sich der 56-Jährige sowie der 57-jährige Zweitangeklagte nur mehr wegen staatsfeindlicher Vereinigung und nicht wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat verantworten, was die Strafdrohung auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft herabsetzte. Ob die für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft Graz noch in weiteren Punkten Anklage erhebt, werden nach wie vor laufende Ermittlungen zeigen.
Wollten Erwin Pröll "verhaften"
Beide Angeklagte wollten von einer Staatsfeindlichkeit des ICCJV nichts gewusst haben. Auch wenn jeder von ihnen bis 2018 eine Funktion in der Vereinigung besaß und das sogenannte Wiener Statut, das u.a. ein Tragen von Waffen erlaubt, unterschrieben hatte, gaben sich die zwei ahnungslos. Dass, wie in der Anklageschrift festgehalten, „ein Staat im Staat“ gegründet werden sollte, wollen sie in ihrer mehrjährigen Mitgliedschaft nicht mitbekommen haben.
„Alle irdischen Gerichte sind Teile Babylons, das ist die Wahrheit“, ließ der Erstangeklagte das Gericht etwa wissen. Von der Vorsitzenden zu seinen konkreten Aufgaben als sogenannter Court-Direktor im ICCJV befragt, gab er sich aber wortkarg oder ausweichend. Als sich der Staatsanwalt ob seiner dünnen Angaben wunderte, geriet der Angeklagte in Rage: „Das ist eine böswillige Unterstellung, das ist Verleumdung, ich habe langsam die Nase voll“, richtete er dem Anklagevertreter aus. Sein Verteidiger zeichnete von dem Mandanten das Bild eines „impulsiven“ und „querulantischen“ Menschen, der einer „ideologisch esoterischen Gruppierung mit Verschwörungstheorien“ angehört habe. Der 57-jährige Zweitangeklagte fiel vor allem durch große Erinnerungslücken auf, wenn er zu Details zum ICCJV gefragt wurde.
Ganz so harmlos sieht die Anklagebehörde den ICCJV aber nicht. Für die Staatsanwaltschaft hatte jene Verbindung zum Ziel, die ordentliche Gerichtsbarkeit der Republik Österreich zu erschüttern und eine Übergangsregierung bilden zu wollen. So soll sie geplant haben, eine Rechtsanwältin zu entführen sowie den damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, zu verhaften. In dem Zusammenhang wurden im April 2017 bereits Mitglieder der Verbindung vom Landesgericht Krems verurteilt.
Keine Milderungsgründe
In Steyr fasste der Erstangeklagte Mittwochabend 27 Monate unbedingt aus. Bei ihm wurde kein Milderungsgrund gefunden, erschwerend wurden zwei einschlägige Vorstrafen und ein rascher Rückfall gewertet. Er kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, der Staatsanwaltschaft legte ebenfalls Berufung ein. Der Zweitangeklagte wurde zu zwölf Monaten, davon zwei unbedingt verurteilt. Hier gab es keinen Erschwerungsgrund, dafür wurde seine Unbescholtenheit mildernd gewertet. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.
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