Griff in die NS-Kiste: Haftstrafen

Griff in die NS-Kiste: Haftstrafen
Zwei Ex-Funktionäre der NVP wurden wegen NS-Wiederbetätigung zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ähnlichkeiten reiner Zufall sind, ist sehr gering“, betont der Historiker Gerhart Marckhgott am Freitag im Landesgericht Linz. Der Direktor des Landesarchivs und sein Kollege Josef Goldberger sind am zweiten Tag des Wiederbetätigungsprozesses gegen zwei Ex-Funktionäre der rechtsextremen Nationalen Volkspartei (NVP) als Zeugen geladen. Die beiden Historiker hatten im August 2009 im Auftrag der Landeswahlbehörde ein Gutachten erstellt. Sie verglichen das Programm der NVP mit dem Parteiprogramm der NSDAP (1920) und einem SS-Schulungstext aus dem Jahr 1944.

„Der Aufbau des NVP-Programms entspricht 1:1 dem Aufbau des Programms der NSDAP“, erklärt Marckhgott. In den vorliegenden NVP-Texten seien mehrere Merkmale enthalten, die in dieser Kombination für nationalsozialistische Ideologie charakteristisch sind. „Im Fall des SS-Schulungstextes ist fast seitenweise daraus abgeschrieben worden.“ Das Verlangen eines Volksstaates für alle Deutschen oder die Forderung nach einer Politik ohne Parteien seien beispielsweise ganz typisch für rechtsextremes Gedankengut.

Schuldig

Sein Kollege Josef Goldberger ist überzeugt, dass die Parallelen zwischen dem NVP-Programm und den aus dem Dritten Reich stammenden Texten selbst Laien auffallen würden. „Ein politisch interessierter, gebildeter Mensch müsste einzelne Bestandteile erkennen.“

Laut dem Sachverständigen Gerhard Botz habe die NVP auch ganz massiv Anleihen bei der Bildsprache des NS-Regimes genommen: „Da gibt’s keinen Genierer in die NSDAP-Kiste zu greifen.“ Der Hauptangeklagte Robert F. bestreitet die Vorwürfe und stellt alles als Zufall dar: „Ich wollte mich nicht wiederbetätigen und habe mich nie wiederbetätigt.“ Auch sein Kamerad Stephan R. bekennt sich „nicht schuldig“. Staatsanwalt Rainer Schopper ortet ein bisschen zu viele Zufälle: „Ich glaube nicht an Zufälle und Irrtum.“ Die Urteile: 18 Monate bedingt – nicht rechtskräftig.

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