Grenzkonflikt in Reichenthal

Grenzkonflikt in Reichenthal
Die „zugemauerte“ Witwe Weißenböck geht erneut vor Gericht: Die Nachbargarage soll über ihr Grundstück ragen.

Zwei Zentimeter sind es, die die nächste Runde im Streit um eine Garage in der Mühlviertler Gemeinde Reichenthal einläuten. So weit, meint Maria Weißenböck, rage die im Oktober gebaute Mauer ihres Nachbarn Wilfried R. auf ihren Grund und Boden. Bei genauerem Hinschauen geht es um die Differenz zwischen Sockel und Hausfassade und die Frage, wo die Grundstücksgrenze gezogen wird. Darüber soll das Bezirksgericht Bad Leonfelden entscheiden. Christian Weißenböck, Sohn der 78-Jährigen, reichte eine „Eigentumsfreiheitsklage" ein.

Schimmelflecken

Grenzkonflikt in Reichenthal

Außenstehende mögen über den bereits fünf Jahre dauernden Nachbarschaftskrieg den Kopf schütteln, doch für Maria Weißenböck geht es ums Eingemachte: Die 78-Jährige fühlt sich um ihr „Recht auf Licht und Luft" beraubt, da R. mit seiner Garage zwei ihrer Fenster zugemauert hat.

Als Folge davon sei Schimmelbefall im Wohnzimmer und in der Küche aufgetaucht – eine schwere Belastung für die Gesundheit der alten Dame, empört sich ihr Rechtsberater Walter Dobler: „Der Schimmel wird von Tag zu Tag schlimmer. Im Sommer kann man zumindest durch die Türen lüften, aber ab Herbst ist das Haus nicht mehr bewohnbar."

Die Pensionistin beklagt seit dem Bau der Garage im Oktober, sie müsse im Dunkeln leben und könne durch die zwei verbliebenen Fenster nicht ausreichend lüften. Ihr Sohn, der das Haus besitzt, stehe voll hinter ihr, sagt Dobler: „Er ist bereit, für seine Mutter bis zum letzten zu kämpfen." Wilfried R. sieht sich zu Unrecht in die Rolle des Bösewichts gezwängt: „Das ist reine Schikane. Sie versuchen verzweifelt, etwas zu bekommen, was ihnen nicht zusteht."

Kein Ende in Sicht

Bisher waren weder eine Mediation noch ein gerichtlich angestrebter Vergleich von Erfolg gekrönt. Carport-Errichter R. sieht den kommenden Verfahren gelassen entgegen. „Bis dato habe ich nur reagiert und Recht bekommen. Ich gebe nicht auf."

Weißenböcks Klage wegen ihres „Rechtes auf Licht und Luft" liegt in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht Linz. Im Frühherbst erwartet Jurist Dobler von der Baubehörde eine Entscheidung, ob die Fenster freigemacht werden müssen. Am 21. August befasst sich das Bezirksgericht Bad Leonfelden mit den zwei Zentimetern Mauer.

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