Glastür fiel auf Schwangere: Anklage ausgeweitet

Glastür fiel auf Schwangere: Anklage ausgeweitet
Staatsanwaltschaft in Traun dehnte Anklage gegen Firma auf grob fahrlässige Körperverletzung aus.

Mit einer Überraschung endete am Mittwoch der Prozess um einen herausgesprungenen Glastürflügel, der im Februar in der PlusCity in Pasching eine schwangere 27-jährige Frau lebensgefährlich verletzt hatte. Die Richterin am Bezirksgericht Traun musste im Verfahren gegen den beschuldigten Türen-Produzenten aus Niederösterreich ein Unzuständigkeitsurteil fällen und den Fall dem Landesgericht Linz zuweisen.

Bei dem Unfall hatten die schwangere Verkäuferin schwere Kopf- und Wirbelverletzungen sowie eine 46-jährige Reinigungskraft Schnittverletzungen erlitten. Die Frau hat ein gesundes Baby zur Welt gebracht. Sie muss sich aber immer noch Therapien unterziehen und kann möglicherweise nie mehr einer Arbeit nachgeben. Beim Landesgericht St. Pölten wurde eine Klage im Streitwert von 180.000 Euro eingereicht.

Beim gestrigen Prozessbeginn weitete Staatsanwältin Lena Höpfl ihre Anklage gegen den Firmenchef aus St. Valentin unerwartet von fahrlässiger auf "grob fahrlässige Körperverletzung" aus. Damit erhöhte sich das mögliche Strafausmaß von einem halben Jahr Haft auf zwei Jahre. Und das muss am Landesgericht verhandelt werden.

Die Anklägerin stützte sich auf ein Gutachten, das mehrere Missstände in der Trag- und Gebrauchsfähigkeit sowie in der Wartungsanordnung und -durchführung der sechs Meter hohen Tür aufgelistet hatte. Josef Weixelbaum, der Verteidiger der Firma, zeigte sich über die Ausweitung der Anklage empört. Das sei inakzeptabel und unfair. Weil die Tür viereinhalb Jahre funktioniert hatte, sei der Vorwurf der Fahrlässigkeit verjährt, meinte er. Die Firma sei unschuldig, aber gewillt, ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern nachzukommen, bot Weixelbaum an.

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