Geläut des Linzer Mariendoms gesundheitsschädlich?

Geläut des Linzer Mariendoms gesundheitsschädlich?
Ein Anrainer, dessen Klage gegen den Glockenschlag abgewiesen wurde, geht jetzt in Berufung.

Der Streit um die nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms geht in die nächste Instanz. Der Anrainer, dessen Klage auf Unterlassung vom Landesgericht Linz abgewiesen wurde, hat Berufung beim Oberlandesgericht eingebracht. Das teilte sein Anwalt am Donnerstag mit.

Der Kläger, der das Objekt neben dem Dom 2004 erworben hat, hat das Ende des Glockenschlagens verlangt, weil es seine Gesundheit gefährde. In seiner Berufung gegen das Urteil des Landesgerichtes weist er dessen Feststellung zurück, "auch einem durchschnittlichen verständigen Käufer wäre im Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft die Lärmbeeinträchtigung und damit einhergehend eine allfällige Schlafstörung bzw. Gesundheitsbeeinträchtigung für sensible Menschen erkennbar gewesen".

"Gesundheitsgefährdender Lärm"

Das könne erst festgestellt werden, wenn man schon eingezogen sei, somit würden dem Nachbarn des Doms nahezu "hellseherische Fähigkeiten" zugemutet. Außerdem habe das Gericht in seiner Entscheidung mit der Klage eingebrachte Beilagen übergangen, die belegen würden, dass der Lärm im gegenständlichen Fall gesundheitsgefährdend sei.

Den Kläger stört das Schlagen der Glocken der Kirchturmuhr zu jeder Viertelstunde auch in der Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr - insgesamt 222 Schläge. Er leide an Schlafstörungen und als Folge davon an diversen Symptomen wie Panikreaktionen, Schweißausbrüchen, Erschöpfungs- sowie Ermattungszuständen - zusammengefasst: "wie bei einem Burn-out".

Dem hält Dompfarrer Maximilian Strasser entgegen, der Gebrauch der Glocken werde schon lange praktiziert. Auch er wohnt neben der Kirche: "Ich leide nicht."

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