Gericht hebt Todeserklärung von NS-Mörderin nachträglich auf

Damaliges Kreisgericht hatte Maria Mandl 1975 zu einem KZ-Opfer gemacht. Tatsächlich war sie selbst Aufseherin.

Das Landesgericht Ried hat die Todeserklärung der KZ-Aufseherin Maria Mandl aus dem Jahr 1975 aufgehoben. Darin hieß es, dass "der 31. 12. 1944 als jener Tag bestimmt" wurde, "den Maria Mandl nicht überlebt hat". Das Mauthausen Komitee kritisierte, dass das damalige Rieder Kreisgericht historische Tatsachen geleugnet hätte, als es die Todeserklärung damit begründete, Mandl sei 1939 in ein deutsches KZ eingeliefert worden und Ende 1944 gestorben. Damit habe die Justiz die NS-Verbrecherin zum "bedauernswerten KZ-Opfer" umgewandelt.

Tatsächlich war Mandl eine gefürchtete Aufseherin im Frauenlager des KZ Auschwitz-Birkenau. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs war sie zunächst in der Strafanstalt St. Georgen-Bayreuth inhaftiert. Nach im nunmehrigen Beschluss des Rieder Landesgerichts zitierten Quellen wurde Mandl vom polnischen Obersten Volksgericht am 22. Dezember 1947 zum Tode verurteilt und am 24. Jänner 1948 in Krakau hingerichtet.

Lob für Entscheidung

Das Mauthausen Komitee lobt die nun getroffene Korrektur. Ursprünglich richtete sich die Forderung nach der Aufhebung der Todeserklärung ans Justizministerium. Dem sei die Leitung des Rieder Landesgerichts nun zuvorgekommen. "Sie hat ihre Verantwortung übernommen, den Fehler aus der Welt zu schaffen. Das verdient Respekt", sagt Robert Eiter, Vorstandsmitglied des Komitees.

Kommentare