Amtsleiter schaute um 25 Euro bei sexuellem Missbrauch von Kindern zu

Amtsleiter schaute um 25 Euro bei sexuellem Missbrauch von Kindern zu
59-Jähriger aus dem Bezirk Braunau sitzt seit einem Jahr in U-Haft, am Montag steht der teilgeständige Mann vor Gericht.

Die Liste der Vorwürfe gegen den ehemaligen Amtsleiter einer Gemeinde im Bezirk Braunau ist lang. Schon 2018 soll er erstmals des Vergehens der pornografischen Darstellung minderjährige Personen schuldig gemacht haben, heißt es in der umfangreichen Anklage gegen den Mann.

Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, mehrfach Unmündige schwer sexuell missbraucht zu haben - auch das über Jahre hinweg, ehe ihm vor rund einem Jahr das Handwerk gelegt wurde.

Der Mann soll über Chatrooms und Snapchat seine teils sehr jungen Chatpartnerinnen und auch Chat-Partner aufgefordert haben, geschlechtliche Handlungen an sich selbst bzw. an anderen - ebenso minderjährigen - Personen vorzunehmen – live in einem Videocall oder durch Zusendung von Bild- und Videomaterial.

In den Live-Videocalls habe der Angeklagte gegenüber den Minderjährigen auch an sich selbst sexuelle Handlungen durchgeführt.

Minderjährige im Visier

Teilweise habe der Angeklagte im Chat über diverse sexuelle Praktiken (entgeltlich) verhandelt – mitunter über laut Anklage besonders erniedrigende Praktiken. Dabei soll er um umgerechnet 25 Euro Videos erhalten haben, in denen teils sehr junge Mädchen schwer sexuell misshandelt worden seien.

Bei seinen Anfragen habe er laut Anklage jedenfalls gezielt nach Minderjährigen gefragt.  Die meisten Vorfälle sollen in Live-Streams mit Kindern auf den Philippinen erfolgt sein.

Der Mann soll laut Anklage aber auch in Österreich selbst Mädchen zwischen elf und zwölf Jahren auf Snapchat nachgestellt und zur geschlechtlichen Handlungen und der Übermittlung von Fotos gedrängt haben. 

Das einschlägige Bild- und Videomaterial soll der Verdächtige darüber hinaus noch anderen Personen überlassen haben.

Kommenden Montag beginnt der Prozess, dem Mann droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren

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