Gemeinderat nahm strittigen Umwidmungsbeschluss im Almtal zurück

Gemeinderat nahm strittigen Umwidmungsbeschluss im Almtal zurück
SPÖ, Grüne und FPÖ revidierten umstrittene Baulandwidmung der ÖVP.

Der Gemeinderat von Scharnstein im Almtal hat die im Dezember 2019 beschlossene Umwidmung eines 13.000 Quadratmeter großen Grünlandareals in Bauland zurückgenommen. Grüne und FPÖ stimmten Donnerstagabend dem entsprechenden SPÖ-Antrag zu. Die Grünen OÖ sehen darin einen "Paradigmenwechsel", das "rücksichtslose Verbetonieren unserer Heimat" werde nicht mehr hingenommen, meinte Landerat Stefan Kaineder Richtung seines für Raumordnung zuständigen ÖVP-Kollegen Markus Achleitner.

Die Umwidmung des abgeschieden gelegenen Grünlands in Bauland war von Anfang an umstritten. Nicht nur dass im Ort viele die Lage der Bauparzellen ablehnten, hätten auch die Fachabteilungen des Landes laut Kaineder in dem Aufsichtsverfahren Versagungsgründe festgestellt. Die Umwidmung stehe "im Widerspruch zu wesentlichen Zielen und Grundsätzen des Oö. Raumordnungsgesetzes", so der Landesrat seinerzeit. Im November 2020 wurde die Umwidmung dann jedoch von der Abteilung Raumordnung des Landes per Bescheid genehmigt - "aufgrund einer Interessensabwägung durch den Raumordnungsreferenten der oö. Landesregierung", ärgerte sich Kaineder über Achleitner.

"Denkzettel" nach Verlust der Absoluten

Jetzt hat die Gemeinde den Rückzug angetreten. Dies gelang aufgrund der geänderten Machtverhältnisse im Gemeinderat - die ÖVP verlor bei den Gemeinderatswahlen im September 2021 die Absolute und die Grünen zogen mit 19,5 Prozent in den Gemeinderat ein. Mit der Stimmenmehrheit von SPÖ, Grüne und FPÖ wurde die Rückwidmung beschlossen. Damit habe "der neu gewählte Gemeinderat von Scharnstein auch dem Raumordnungsreferenten einen Denkzettel erteilt", so Kaineder.

Achleitner erwiderte darauf, dass "Kaineders Versuch, hier durch eine bewusste Verdrehung der Zuständigkeiten parteipolitisches Kleingeld zu schlagen, ins Leere" gehe. Widmungsänderungen seien Sache der Gemeinden. Die Raumordnung des Landes prüfe lediglich, ob die Interessensabwägung der Gemeinde nachvollziehbar und das Verfahren rechtskonform abgelaufen sei. In Scharnstein wurde dies mit Schaffung von leistbarem Bauland für Jungfamilien begründet.

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