Geisterfahrer auf A1 getötet: Anklage gegen anderen Unfalllenker

Symbolbild.
26-jähriger Kicker als Geisterfahrer bei Unfall getötet. Staatsanwaltschaft klagt 41-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung an.

An diesem 4. November ist viel zusammen gekommen. Der 26-jährige Landesligakicker Marko V., er hatte am Nachmittag davor beim 6:0-Sieg seines Vereins ASKÖ Donau Linz noch einen Treffer erzielt, war in der Nacht danach in einen schweren Unfall auf der Westautobahn verwickelt und ist wenige Stunden danach im Spital verstorben.

Er soll selbst dabei als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs gewesen sein. 

Nach dem Unfall wurden die beteiligten Fahrzeuge beschlagnahmt und der getötete Mann obduziert. Für die Staatsanwalt mit dem eindeutigen Ergebnis: Für den Tod des Fußballers sei ein 41-jähriger Lenker eines Mercedes Sprinters verantwortlich.

Das geht aus dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Linz heraus, die dem Mann vorwirft, durch grobe Fahrlässigkeit den Tod des 26-jährigen Kickers verschuldet zu haben. 

166 statt der erlaubten 100 km/h

Denn der Lenker ist laut Gutachten des Sachverständigen mit 166 km/h unterwegs gewesen - allerdings bei Dunkelheit und Nässe. Deshalb war auf diesem Streckenabschnitt bei Pucking (Bezirk Linz-Land) gerade eine 100 km/h-Beschränkung aktiv. 

Mit 155 km/h soll der Lenker dann in das quer auf der Autobahn stehende Fahrzeug des Fußballers gekracht sein. "Er hat überhaupt nicht reagiert", sagt Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz. Unter anderem deshalb, "weil er sich gerade eine Zigarette angezündet hat".

Das Polytrauma und erheblicher Blutverlust, ausgelöst durch den Unfall, haben zum Tod des jungen Mannes geführt. 

Für die Anklage selbst ist es übrigens laut Breitender unerheblich, ob der 26-Jährige als Geisterfahrer unterwegs war, oder nicht. Entscheidend sei ausschließlich, ob der Beschuldigte Lenker noch rechtzeitig reagieren hätte können oder nicht. 

Mitschuld des Kickers wäre strafmildernd

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Der Fußballer könnte noch leben, wenn der 41-Jährige sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten und aufmerksam gefahren wäre. Deshalb die Anklage.

Wenn dem 26-Jährigen vom Gericht eine Mitschuld durch seine eigenes Fehlverhalten zugerechnet wird, könnte sich das, so Breiteneder, lediglich mildernd auf die Bemessung der Strafhöhe auswirken. 

Die Verhandlung wurde übrigens gerade vom 7. März auf den 30. April verschoben.

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