Freispruch für Ex-Polizeichef rechtskräftig

Javier Figueroa vor Gericht.
Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel.

Der Freispruch des ehemaligen Polizei-Subdirektors von Guatemala, Javier Figueroa, ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Ried verzichtet auf Rechtsmittel, wie ihr Sprecher Alois Ebner am Montag mitteilte. Dem 42-Jährigen war die Beteiligung an der außergerichtlichen Erschießung von sieben Häftlingen in seiner Heimat vorgeworfen worden.

Im Zentrum der Causa stand eine Polizeiaktion in einer von den Insassen übernommenen Haftanstalt im September 2006 in Guatemala. Die Anklage hatte Figueroa vorgeworfen, zu einer ranghohen kriminellen Gruppe im Sicherheitsapparat gehört zu haben, die zum offiziellen Einsatzplan einen Parallelplan geschmiedet habe. Demnach seien bestimmte Gefangene anhand von Listen ausgesondert und sofort exekutiert worden.

Figueroa bestritt stets, daran beteiligt gewesen zu sein. "Ich habe erst in Österreich erfahren, dass Dinge passiert sind, die illegal waren. Ich habe damit aber nichts zu tun", beteuerte der 42-Jährige, der mit Asylstatus im Innviertel lebt. Die Geschworenen sprachen ihn mit 6 zu 2 frei. Der Prozess im Innviertel ist notwendig geworden, weil das Oberlandesgericht Linz eine Auslieferung mit der Begründung abgelehnt hatte, er habe in seiner Heimat kein faires Verfahren zu erwarten.

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