Frau ertrank in Güllegrube: Landwirt vor Gericht

Symbolbild
80-Jährige war beim Holunderpflücken in eine Jauchegrube gestürzt. Grundstückbesitzer wegen Verdachts der grob fahrlässigen Tötung vor Gericht.

Nachdem eine 80-Jährige im September in Frankenburg (Bezirk Vöcklabruck) beim Holunderpflücken in eine Güllegrube gestürzt und ertrunken war, hat sich der Grundstücksbesitzer am Freitag in Wels wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung vor Gericht verantworten müssen. Richter Wolfgang Brandmair vertagte die Verhandlung, ein Gutachten soll klären, ob die Absicherung ausreichend war.

Das Grundstück, ein abgelegener und aufgelassener Bauernhof, ist nicht eingezäunt. Die Güllegrube war mit zwei Wellplatten abgedeckt. Die Frau dürfte eingebrochen sein, sie stürzte in die Grube und starb. Der Grundbesitzer, ein pensionierter Landwirt, rechtfertigte sich, dass er die Abdeckung für ausreichend gehalten habe und, dass sich außer ihm praktisch nie jemand auf dem Anwesen aufhalte. Allerdings räumte er ein, dass die 80-Jährige wenige Tage vor ihrem Tod bei ihm war und gefragt hat, ob sie Holunder pflücken dürfe. Er habe es ihr erlaubt und ihr sogar geholfen. Am Tag des Unfalls war er aber nicht zu Hause.

Selbstmord-Version "unglaubwürdig"

Die Version, dass die Frau Selbstmord begangen haben könnte, wie sie vom Angeklagten angedeutet wurde, hält Brandmair für "unglaubwürdig". Für ihn konzentriert sich alles auf die Frage, ob die Abdeckplatten ausreichend waren. Der Pensionist will das, als er sie vor mehreren Jahren auflegte, überprüft haben: "Ich bin mit beiden Füßen draufgesprungen." Allerdings war die obere Platte kleiner als der Querschnitt der Güllegrube und daher wohl - so der Richter - "für die Würscht'".

Gutachten soll Klarheit bringen

Klarheit sollen nun ein Gutachten eines Statikers und eine Anfrage bei der Landwirtschaftskammer zu Empfehlungen für derartige Abdeckungen bringen. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

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