Feuerwehrfrau (19) als Brandstifterin: Acht Monate unbedingte Haft
Die Feuerwehrfrau als Brandstifterin: So stand eine 19-Jährige Frau am Freitag in Linz vor Gericht. Sie hatte mit einer Brandserie in den Gemeinden Goldwörth und Feldkirchen in Oberösterreich für Angst in der Bevölkerung gesorgt.
Und es war nicht das erste Mal, dass die junge Frau als Zündlerin in Erscheinung getreten ist: 2021 kam das damals noch minderjährige Mädchen mit einer Diversion davon. Das Verfahren war wegen schwerer Sachbeschädigung geführt worden.
Gelernt hat sie aus der Diversion offenbar nichts. Im weißen Top und schwarzer Hose, die Haare zu einem Dutt zusammengebunden, das Gesicht hinter einer Mappe versteckt: So erschienen die junge Frau am Freitag vor Gericht, und diesmal kam sie nicht so glimpflich davon.
Angeklagt war sie wegen Brandstiftung und schwerer Sachbeschädigung - vor allem wegen des Brandes eines Holzstapels, bei dem ein Übergreifen auf benachbarte Häuser nicht ausgeschlossen werden konnte. In einem anderen Fall brannte das Nebengebäude eines Bauernhofs samt ein davor abgestelltes Fahrzeug ab. Strafdrohung: Immerhin bis zu zehn Jahren Haft.
24 Monate Haft, acht unbedingt
Laut APA wurde die Frau zu einer Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt, acht davon unbedingt. Darauf werden die zweieinhalb Monate angerechnet, die die Frau in Untersuchungshaft verbracht hat. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Auch muss sie Schadenersatz von knapp 144.000 Euro zahlen.
Sie konnte den Gerichtssaal demnach nur wieder Richtung Justizanstalt verlassen. Vor Gericht zeigte sie sich geständig - wie schon bei den Einvernahmen durch die Polizei nach ihrer Festnahme Anfang Mai dieses Jahres.
„Die Verdächtige ist voll geständig und reumütig“, sagte Florian Roitner von der Staatsanwaltschaft Linz. „Sie gibt an, die Brände gelegt zu haben, um ihren Ex-Freund wiederzusehen. Dieser hat offenbar ebenfalls bei der Feuerwehr gearbeitet.“
Bei den selbst initiierten Einsätzen hatte die 19-Jährige auf ein Wiedersehen gehofft, habe die junge Frau als Motiv angegeben. Eine Auswertung ihrer Handydaten ergab, dass sie zu den Tatzeiten immer in der Nähe der Brandobjekte gewesen war.
In zwei Fällen hat sie nach den Brandlegungen bei den Betroffenen angeläutet und ihnen gesagt, dass es brenne. Dies wurde ihr von der Richterin auch mildernd bei dem Urteil angerechnet.
Mit neun Jahren zur Feuerwehr
Mit neun Jahren ging die Angeklagte zur Freiwilligen Feuerwehr. Dass eine Brandlegung einen hohen Sachschaden verursacht, sei ihr bewusst gewesen. Doch sie habe sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. „Ich war in einer Beziehung und abhängig von ihm. Ich konnte ohne ihn nicht leben“, berichtete die junge Frau vor Gericht.
„Von heute auf morgen“ habe er sich dann nicht mehr gemeldet. „Ich war verzweifelt. Wusste nicht, wie ich mit ihm in Kontakt kommen kann“, begründete sie, warum sie dreimal Feuer gelegt habe. Denn ihr Freund war auch bei der Feuerwehr und sie glaubte, ihn bei den Löscharbeiten, bei denen auch sie dabei war, zu treffen. „Ich wollte natürlich niemanden verletzen“, versicherte sie auf Nachfrage ihres Verteidigers und entschuldigte sich für ihrer Taten.
Nach dem ersten Vorfällen, die mit einer Diversion erledigt wurden, konnte die Frau bei der Feuerwehr verbleiben. Mit der aktuellen Anklage wurde sie suspendiert, die Verurteilung hat nun den Ausschluss aus der Feuerwehr zur Folge.
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