Denn vorab soll ärztlich überprüft werden, welche Art der Tätigkeit und in welchem Ausmaß diese durchgeführt werden könne. "Ein Rollstuhlfahrer wird kein Atemschutzträger sein können", beschreibt Langer-Weninger, "aber er kann als Funker oder Kassier tätig sein."
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Diese medizinische Einschätzung diene der Sicherheit der betroffenen Personen und der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr.
Beim Landesfeuerwehrverband weiß man über die geplante Novelle Bescheid, man habe auch im Vorfeld an der Erstellung mitgewirkt, Sprecher Markus Voglhuber betont aber: "Der Entwurf wird jetzt einmal in Begutachtung geschickt. Da kann es durch Einwendungen noch zu Änderungen kommen."
Gelebte Praxis
Für die Freiwilligen Feuerwehren sei das in manchen Bereichen bereits gelebte Praxis, betont Voglhuber im KURIER-Gespräch. Aber er betont auch: "Vor allem für die Einsätze der Feuerwehren braucht es eine bestimmte Eignung und Voraussetzung."
Diese Voraussetzungen gelten sowohl physisch als auch psychisch, betont Voglhuber, denn gerade im Einsatz gebe es Grenzen, auf die geachtet werden müsse.
Wobei er sehr viele Betätigungsfelder für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Feuerwehren sieht: "In Oberösterreich fallen pro Jahr rund 6,5 Millionen freiwillige Arbeitsstunden bei den Feuerwehren an. Nur zehn Prozent davon betreffen tatsächlich Einsätze."
Der große Rest entfalle auf Ausbildung, Verwaltung, Organisation, wo auch Menschen mit Behinderungen gut eingesetzt werden können.
Generell liege es schon jetzt im Verantwortungsbereich der Führungskräfte der Feuerwehren, die freiwilligen Mitglieder im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Interessensgebiete einzusetzen, betont Voglhuber.
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"Wir haben unter den vielen Mitgliedern Menschen mit unterschiedlicher Fitness, mit unterschiedlichen Begabungen, mit unterschiedlichen Ausbildungen. Die Kunst unserer Führungskräfte ist es, den richtigen Einsatzbereich für die Freiwilligen zu finden. Die Leute werden eingesetzt, wo sie arbeiten wollen und können."
Gleiches gelte auch bei Menschen mit Beeinträchtigungen. Eine gewisse "Mindesteignung ist aber immer vorausgesetzt, und die muss ärztlich geprüft sein", ergänzt der Feuerwehrsprecher.
Fusionierung von Feuerwehren
Neu ins Gesetz kommen laut Langer-Weninger noch die Aufnahme der Jugend in die Landesfeuerwehrleitung, die Berechtigung von Einsätzen in anderen Bundesländern und im Ausland sowie die Regelung von Neugründungen und Fusionierungen.
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Wobei die Feuerwehr mit der bestehenden Regelung zu Fusionierungen recht zufrieden ist. "Das ist gut geregelt", versichert Voglhuber, "wenn Feuerwehren mit Zweidrittel-Mehrheit eine Fusion beschließen, kann das erfolgen."
Wobei er betont, dass eine strategische Überprüfung erfolgt, ob die erforderliche Einsatzsicherung gewährleistet bleibt. Bei rund 880 Feuerwehren hat es im Jahr 2023 aber lediglich fünf bis sechs Fusionierungen gegeben, schildert Voglhuber.
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