Ex-ÖVP-Gumpinger neuerlich verurteilt

Ex-ÖVP-Gumpinger neuerlich verurteilt
Wegen Schlepperei und Veruntreuung wurde Ex-ÖVP-Mandatar Otto Gumpinger zu vier Monaten unbedingt verurteilt.

Das Urteil ist eine Katastrophe. Ich kann mir jetzt vorstellen, wie sich Märtyrer gefühlt haben müssen." Der ehemalige ÖVP-Landtagsabgeordnete Otto Gumpinger griff am Freitag nach der Verhandlung im Landesgericht Linz zu theatralischen, aber wenig geschmackssicheren Vergleichen. Und er legte nach: "Das ist eine Provokation für alle Ehrenamtlichen des Landes - ich war 20 Jahre freiwillig tätig und habe für tausende Stunden keinen Cent genommen." Ein aus Freistadt angereister Gerichtskiebitz stimmte ihm bei: "Er hat für die Anti-Atom-Bewegung viel geleistet." Gumpinger bedankte sich bei ihm für sein Erscheinen.

Zweiter Anlauf

14 Monate Haft - vier davon unbedingt, l autete das Urteil, das Richter Thomas Kindermann wegen gewerbsmäßiger Schlepperei und Veruntreuung über den Ex-Politiker verhängte. Er bestätigte damit im Wesentlichen ein im Herbst 2007 gefälltes Urteil, gegen das Gumpinger berufen hatte und das vom Oberlandesgericht Linz zurück an das Erstgericht gespielt wurde.

Kindermann: "Das frühere Urteil war meiner Meinung nach angemessen, wegen der langen Verfahrensdauer wird aber dieses Mal nur eine teilbedingte Strafe verhängt."
Der Ex-Mandatar meldete auch dagegen sofort "volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde" an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. "Ich werde weiterkämpfen und hoffe, dass es in nächster Instanz Leute gibt, die erkennen, dass ich unschuldig bin", erklärte Gumpinger.

Staatsanwalt Alfred Schaumüller hatte ihm vorgeworfen, als Obmann von "Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe" insgesamt 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengenraum verholfen zu haben. Pro Geschlepptem soll er 450 Euro kassiert haben. Weiters soll er 17.000 Euro - Kostenersatz für 22 Betroffene - veruntreut haben. Als Kronzeugin der Anklage fungierte eine rechtskräftig verurteilte moldawische Schlepperin. Doch auch Botschaftsmitarbeiter hatten Gumpinger belastet - er soll sie durch Beschwerden bei Vorgesetzten massiv unter Druck gesetzt haben.

"Der Angeklagte war damals noch Provinzpolitiker. Er hat bewusst versucht, sich Einkommen zu verschaffen", betonte Schaumüller. Eine Ansicht, die Richter Kindermann teilte: "Es besteht kein Zweifel, dass er unrechtmäßig die Einreise der Moldawier forciert und dafür Geld genommen hat."

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