Ex-Kicker als Bankräuber verurteilt

Ex-Kicker als Bankräuber verurteilt
Das OLG Linz bestätigte die Haftstraße für jenen Bosnier, der seine Freundin zu einem Überfall gedrängt haben soll.

Der Überfall hatte in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt. Eine junge hübsche Frau war am 7. Oktober 2010 in eine Volksbank-Filiale in Linz spaziert. Sie trug schwarze Kleidung, weiße Stöckelschuhe, eine dunkle Designer-Sonnenbrille und rot geschminkte Lippen. Doch den beiden Bankangestellten verging rasch das Lächeln, als die Frau plötzlich eine schwarze Pistole auf sie richtete und Geld forderte. Mit 10.370 Euro in der Tasche rannte sie zu Fuß aus der Filiale, stieg als Beifahrerin in einen silberfarbenen Mercedes und flüchtete.

Der Polizei gelang es, anhand von Überwachungsbildern, die 26-jährige Polin Edyta H. als Täterin auszuforschen. Sie gab den Überfall zu. Angebliches Motiv: Es sollte ein Liebesbeweis für den verheirateten Ex-Kicker Ervin R. sein. Der stark verschuldete Wettbüro-Betreiber aus Gmunden soll die Frau monatelang massiv zu dem Raub gedrängt und für sie die Softgun besorgt haben. Allerdings bestritt der 37-Jährige seine Mittäterschaft und auch die Geliebte versuchte später – erfolglos – ihn wieder zu entlasten. Im April 2011 fassten beide im Landesgericht Linz unbedingte Haftstrafen aus: H. zweieinhalb Jahre (rechtskräftig), R. dreieinhalb (er legte dagegen Berufung ein).

3,5 Jahre

„Ich habe damit nichts zu tun und bin kein Krimineller“, versuchte der 37-Jährige am Donnerstag den Berufungssenat im Oberlandesgericht Linz zu überzeugen. Zuvor hatte bereits der OGH den Schuldspruch bestätigt – daher musste nur noch über die Strafhöhe verhandelt werden. „Ich bin bereit, zehn Jahre auf Bewährung zu verbüßen – nur möchte ich so schnell wie möglich entlassen werden.“

Sein Sohn, ein Riesen-Fußballtalent, sei seit seiner Festnahme am Boden zerstört und bringe keine Leistung. Auch seine Frau habe sich scheiden lassen. „Sobald ich rauskomme, kriege ich aber einen Job als Lagerarbeiter.“ Der Richtersenat gab seiner Berufung nicht Folge: „Es bleibt bei 3,5 Jahre Haft.“ R. sei nicht geständig und habe noch zwei einschlägige – nicht getilgte – Vorstrafen. „Er hat H. zu dieser Tat verführt, alleine wäre sie nie auf diese Idee gekommen.“

Weiterführende Links

Kommentare