Enkel aus fahrendem Auto gefallen und überrollt: Geldstrafe für Opa

Glatteis (Symbolbild)
Ein nachkommender Autofahrer schaffte es nicht mehr, rechtzeitig zu bremsen und überrollte das Kind. Strafverfügung wegen fahrlässiger Tötung.

Der Großvater eines Zweijährigen, der Ende April in Vöcklamarkt (Bezirk Vöcklabruck) aus dem fahrenden Auto des 55-Jährigen gefallen und von einem nachkommenden Wagen überrollt worden war, wurde am Donnerstag vom Bezirkgericht Vöcklabruck zu einer unbedingten Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung ist nicht rechtskräftig.

"Die Strafverfügung erfolgte ohne Verhandlung", bestätigte der Sprecher des zuständigen Landesgerichts Wels, Wolfgang Brandmair, einen Bericht der Krone am Freitag. Das Urteil wird dem Angeklagten per Post zugestellt, der nun ebenso wie die Staatsanwaltschaft eine Einspruchsfrist von vier Wochen hat.

Der Opa war mit dem Buben und dessen vierjähriger Schwester im Ortsgebiet von Vöcklamarkt unterwegs. Die Geschwister saßen auf der Rückbank des Wagens, hatten aber keine Kindersitze. Während der Fahrt schaffte es der Kleine, die Autotüre zu öffnen. Der Zweijährige fiel aus dem langsam fahrenden Wagen auf die Straße.

Ein nachkommender Autofahrer schaffte es nicht mehr, rechtzeitig zu bremsen und überrollte das Kind. Rettung, Notarzt und die Besatzung des Notarzthubschraubers konnten dem Buben nicht mehr helfen. Er starb noch an der Unfallstelle.

Das Verfahren gegen den nachkommenden Lenker wurde eingestellt, da ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte.

Kommentare