Drogenhandel im Knast: Drei Schuld-, sechs Freisprüche

Ein Angeklagter am Mittwoch beim Prozess.
Nur Verurteilungen wegen Amtsmissbrauchs, Drogenhandel konnte nicht nachgewiesen werden.

Der Prozess um den Handel mit Drogen und Handys in der Justizanstalt Garsten (Bezirk Steyr-Land) hat am Mittwoch im Landesgericht Steyr mit drei Schuld- und sechs Freisprüchen geendet. Eine Justizwachebeamtin fasste 15 Monate bedingt sowie 1.440 Euro Geldstrafe aus. Ihr Cousin, der ihr geholfen haben soll, bekam neun Monate bedingt. Ein Häftling erhielt 15 Monate unbedingt.

Die Anklagen hatten auf Amtsmissbrauch, teils als Beitragstäter, und Suchtgifthandel, teilweise unter Ausnützung einer Amtsstellung, gelautet. Die Verurteilungen erfolgten aber nur wegen Amtsmissbrauchs. Für den Vorwurf des Drogenhandels reichten die Beweise nicht aus. Den Angeklagten konnte nur der unerlaubte Umgang mit Suchtgiften nachgewiesen werden. Da seit Jahresbeginn beim geringfügigen Eigengebrauch eine neue gesetzliche Regelung gilt, wurde das Verfahren dazu vorläufig eingestellt.

Ein weiterer - suspendierter - Justizwachebeamter und fünf Häftlinge wurden im Zweifel freigesprochen. Die Verurteilten erklärten Rechtsmittelverzicht, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

Kommentare