CO-Unfall in OÖ mit toten Brüdern: Vater und Nachbar angeklagt

Bei einem CO-Austritt in Lasberg (Bezirk Freistadt) sind am Montag drei Personen reanimiert worden.
Angeklagte sollen Notstromaggregat in Betrieb genommen haben, ohne zu lüften. Zwei- und Fünfjähriger starben an giftigen Dämpfen.

Es war eine Tragödie, die sich exakt am Dienstag vor einem Jahr auf einem Bauernhof in Lasberg im Bezirk Freistadt zugetragen hat: Zwei Brüder - ein Zweijähriger und ein Fünfjähriger - kamen bei einem Kohlenmonoxid-Unfall ums Leben. Wie die Krone berichtete sei nun der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Linz fertig. Sowohl der Vater als auch der Nachbar müssen demnach wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung vor Gericht.

Fehlende Belüftung

Zu dem Unfall kam es, nachdem es im Mühlviertel einen Tag zuvor aufgrund eines Unwetters zu Stromausfällen kam. Der Vater der Buben nahm deshalb in den frühen Morgenstunden, gegen 5.30 Uhr, des  26. Juli 2021 in einem Kellerraum ein Notstromaggregat in Betrieb. Um 8.00 Uhr kam dann noch der Nachbar, der das Gerät erneut betankte.

"Der Strafantrag richtet sich gegen zwei Personen. Gegen den Vater und gegen den Nachbar. Beide haben nicht für ausreichend Belüftung des Raums gesorgt", begründete Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz dem KURIER die Anklage. Die giftigen Dämpfe konnten somit nicht abziehen.

Sofort bewusstlos

Als deshalb später die Mutter (damals 32 Jahre alt) mit ihren beiden Buben in den Raum ging, atmeten sie Kohlenmonoxid ein und wurden sofort bewusstlos. Nachdem die gehbehinderte Großmutter, die ebenfalls auf dem Hof wohnt, sowohl Enkel als auch Schwiegertochter nicht mehr hörte, rief sie ihre Tochter an, die mit ihrem Freund zum Nachschauen vorbeikam. Sie fanden die Schwerverletzten und brachten sie ins Freie. Alle drei wurden von den gerufenen Einsatzkräften reanimiert, die Buben wurden schließlich per Hubschrauber ins Spital nach Graz geflogen, die Mutter nach Regensburg (Bayern).

Sie überlebte, die Brüder starben jedoch noch am Montagabend.

Im September müssen sich Vater sowie Nachbar vor einem Einzelrichter dafür verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen bis zu drei Jahre Haft, so Breiteneder.

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