Brandstiftung und Amtsmissbrauch: Zwei Polizisten vor Gericht

Zwei Polizisten aus Oberösterreich sollen im Vorjahr sozusagen die Seiten gewechselt haben - zumindest wirft die Staatsanwaltschaft Linz das einem 32-jährigen und einem 36-jährigen Polizeibeamten vor.
Denn der 32-Jährige soll im April einen inhaltlich völlig unrichtigen Abschlussbericht zu einem Brand am 11. Februar in Puchenau an die Staatsanwaltschaft weitergegeben haben.
Jetzt ist bei ihm Feuer am Dach.
Er muss sich am 4. Februar wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten. Darauf stehen immerhin sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Aber was war passiert? Der Polizist hat in einem Brandfall die Ermittlungen geführt. Sein Bericht veranlasste die Staatsanwaltschaft, das diesbezügliche Verfahren wegen Brandstiftung einzustellen.
Ermittlungsergebnisse zurückgehalten
Zudem soll der Polizist zu dem Zeitpunkt bereits bekannte und relevante Aktenteile wie einen Amtsvermerk über die Ersterhebung, mehrere Zeugeneinvernahmen und die Beiziehung eines Sachverständigen der Staatsanwaltschaft wissentlich vorenthalten haben.
Da in diesem Bericht der Staatsanwaltschaft Linz wesentliche Ermittlungsergebnisse vorenthalten worden seien, habe dies zur Einstellung des Verfahrens gegen unbekannte Täter wegen Sachbeschädigung geführt.
Erst als sich das Opfer mit Fotos vom Brand an die Staatsanwaltschaft wandte, aus denen hervorging, dass die Lampe nicht, wie der Bericht vermuten ließ, als Brandursache infrage kam und dass ein Sachverständiger einen Lokalaugenschein durchgeführt hatte, wurde die Staatsanwaltschaft wieder tätig.
Polizist als mutmaßlicher Brandstifter
Und dabei stellte sich heraus, dass der Grund in der Verschleierung der Ermittlungen wohl darin gelegen haben dürfte, dass es sich bei dem verdächtigen Brandstifter um einen Kollegen gehandelt haben soll.
Denn am 5. Februar muss sich ein 36-jähriger Polizist dafür verantworten, das er das Einfamilienhaus seines Stiefvaters und seiner Mutter abbrennen habe lassen wollen.
Laut Staatsanwaltschaft soll er ein Schlafsofa im Gästezimmer des Hauses durch Verschütten einer pentanhältigen Flüssigkeit (Alkohol oder Lösungsmittel) auf dem Bettzeug in Brand gesetzt haben. Das Feuer hat sich aber nicht weiter ausgebreitet.
Auf den Vorwurf der Brandstiftung stehen ein bis zehn Jahre Haft.
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