Alte Atommeiler um Österreich als Fall für EU-Gericht

Zwei Reaktoren des AKW Dukovany sollen bei EuGH wegen Laufzeitverlängerung ohne UVP gemeldet werden
Grundsatzurteil zu nicht rechtmäßiger Laufzeitverlängerungen von AKW beflügelt die heimischen Atomgegner.

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Laufzeitverlängerung für zwei belgische Atomkraftwerke für unrechtmäßig erklärt hat, werden dem Gericht ähnlich behandelte Reaktoren an Österreichs Grenze ebenfalls angezeigt. Um dem EuGH eine solide umfassende Klage vorlegen zu können, fordert Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne) die Übergangsregierung von Kanzlerin Brigitte Bierlein zum raschen Handeln auf.

Im Fall der beiden AKW Doel1 und Doel2 bei Antwerpen entschied das EU-Gericht, dass ihr Betrieb nicht verlängert werden dürfe, weil eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterlassen worden war. Wegen akuter Stromnot ist der Weiterbetrieb nun befristet gestattet worden. „Dieses Grundsatzurteil birgt für uns eine große Chance gegen zunehmend gefährlicher werdende überalterte Atomkraftwerke in unserer Nachbarschaft“, sagt Anschober.

Ähnliche Laufzeitverlängerungen ohne UVP mit den Nachbarstaaten wurden nämlich von Tschechien für das AKW Dukovany oder von Slowenien für Krsko genehmigt. In Dukovany sind zwei Reaktoren betroffen, deren Abschaltung von 2015 und 2016 auf 2035 und 2036 verschoben wurde. Das Aus für Krsko soll statt 2023 erst 2043 passieren. „Wir prüfen jetzt die rechtliche Vorgangsweise“, sagt Anschober. Dass man auf den EuGH-Zug aufspringen werde, sei fix.

Studie

In der Allianz der 16 Mitgliedsregionen für den europaweiten Atomausstieg wird noch ein anderes heißes Eisen gegen alte Atommeiler geschürt. Im November serviert die Allianz der EU-Kommission das Ergebnis einer Studie, die den Anstieg des Unfallrisikos mit dem Anstieg des Alters der Reaktoren belegen wird. Von 125 Atomreaktoren in Europa sind 72 Prozent älter als 31 Jahre.

„Wir fordern fixe Gesetze für die Laufzeitverlängerung der AKW. Nach 40 Jahren muss aber jedes stillgelegt werden“, erklärt Anschober.

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