Alkoholverbot im Linzer Schillerpark und Volksgarten

Alkoholverbot im Linzer Schillerpark und Volksgarten
Schon Anfang Juli könnte die Verordnung in Kraft treten. Seit geraumer Zeit wurden Missstände gemeldet.

Der Schillerpark und der Volksgarten in Linz erhalten ein Alkoholverbot - das verkündete Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ), Vizebürgermeister Bernhard Baier (ÖVP) und Sicherheitsstadtrat Michael Raml (FPÖ) am Dienstag in einer Pressekonferenz. Es seien in der Vergangenheit einfach zu viele Missstände aufgetreten.

Bereits Anfang des Jahres wurde im Linzer Sicherheitsausschuss vereinbart, dass die Situation in den Linzer Parkanlagen genau beobachtet und dokumentiert werde. Etwa ein halbes Jahr später ist das Resultat fix: „Das Alkoholverbot im Schillerpark und im Volksgarten ist notwendig, es geht nicht mehr anders", sagt Luger.

Beschwerden

Immer häufiger hätten sich Anrainer beschwert. „Die Anwohner und Unternehmen leiden schon lange unter der Situation. Ein Alkoholverbot im Schillerpark und im Volksgarten ist daher längst überfällig", sagt Baier dazu. Raml pflichtet dem bei: Verbote seien für ihn zwar immer der letzte Ausweg, "wenn sich aber Gruppen stark alkoholisierter Menschen im Schillerpark und Volksgarten regelmäßig derart aufführen, dass unzählige andere Linzer diese Innenstadtparks meiden, dann besteht Handlungsbedarf".

Es ist nicht der erste Park in Linz, der einem Alkoholverbot unterliegt: Im Hessenpark gab es 2018 eine ähnliche Situation, seither gilt dort bereits ein Alkoholverbot. Dies habe den Park wieder zu einer "Erholungsoase" gemacht. Die Verordnung des Hessenparks solle damit auch zur Vorlage dienen.

Regelung

Demnach wird in den Parkarealen der Konsum von alkoholischen Getränken sowie der Aufenthalt von offenkundig alkoholisierten Personen untersagt. Darüber hinaus wird das Bereithalten oder Öffnen von Behältnissen alkoholischer Getränke verboten. Nicht betroffen wären behördlich genehmigte Gastronomiebetriebe und Gastgärten während der Betriebszeiten sowie behördlich erlaubte Veranstaltungen.

Kontrolliert wird die Einhaltung vom Linzer Ordnungsdienst. Reicht eine Belehrung nicht aus, drohen Geldstrafen bis zu 218 Euro.

Gelten könnte die Verordnung bereits Anfang Juli. Plan ist es, die ortspolizeiliche Verordnung in der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause - am 1. Juli - zu beschließen. Danach fehle nur mehr die Verlautbarung im Amtsblatt.

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