Adoption für blindes Paar: Land beruft

BILD zu OTS - Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger
Soziallandesrat Ackerl sieht keine Diskriminierung. Er will das Urteil "bis zur obersten Instanz" bekämpfen.

Die am Dienstag bekannt gewordene Entscheidung des Bezirksgerichtes Linz, dass das blinde Paar Elfriede Dallinger und Dietmar Janoschek aus Traun bei seinem Versuch, ein Kind zu adoptieren, vom Land OÖ diskriminiert worden sei, wird vorerst nicht rechtskräftig. "Wir werden dagegen Berufung einlegen und dieses Urteil notfalls bis zur obersten Instanz bekämpfen", bestätigte der ressortverantwortliche Soziallandesrat Josef Ackerl am Freitag im KURIER-Gespräch.

Von Diskriminierung könne in der Causa keine Rede sein. "Eine solche kann doch nur dann eintreten, wenn sich eine Entscheidung mit Vorsatz und Absicht gegen die möglichen Kindeseltern richtet. In diesem Fall ging es aber immer nur um das Kindeswohl."

Enttäuschung

Dietmar Janoschek, der vom KURIER von dieser Entscheidung informiert wurde, zeigte sich darüber extrem enttäuscht. "Das tut mir sehr weh", erklärte der 42-Jährige nach einer Schrecksekunde. Das Argument mit dem Kindeswohl bezweifelt er. "Ginge es allein darum, dann soll der Herr Landesrat doch bitte nach Bulgarien fahren und sich persönlich die Rahmenbedingungen anschauen, unter denen blinde Waisenkinder dort vor sich hinvegetieren." Jedem dieser Kinder würde es bei ihm und seiner Lebensgefährtin deutlich besser gehen.

Janoschek und Dallinger fürchten nun, dass sich das Verfahren noch mindestens zwei Jahre dahinziehen könnte. "Und auch wenn wir dann Recht bekommen, kann es sein, dass wir bis zur endgültigen Zuteilung eines blindes bulgarischen Kindes zu alt sind." Elfriede Dallinger sei dann möglicherweise schon 50 Jahre alt.

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