Blindes Paar darf Kind adoptieren

BILD zu OTS - Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger
Richter entschied in erster Instanz, dass behindertes Paar für eine Adoption geeignet sei.

Wir freuen uns wahnsinnig über das Urteil – doch gleichzeitig fürchten wir uns auch davor, dass das Land jetzt nicht aufgibt und das Verfahren weiter verschleppt“, sagt Dietmar Janoschek am Dienstag im KURIER-Gespräch – unmittelbar nachdem ihm das entsprechende Schreiben des Bezirksgerichts Linz zugestellt wurde.

Seit drei Jahren kämpfen er und seine Lebensgefährtin Elfriede Dallinger darum, ein blindes Waisenkind aus Bulgarien adoptieren zu können. Allerdings: Das Paar ist seit Anfang der 1990er Jahre völlig erblindet. Das dürfte bei der Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land im Dezember 2010 eine gewichtige Rolle gespielt haben. Die Behörde lehnte das Ansuchen mit der Begründung ab, dass sie aus diversen psychologischen Gründen als Adoptiveltern nicht geeignet seien. Die genauen Gründe wurden von der BH jedoch nicht angeführt. Das Paar vermutete deshalb hinter der Ablehnung eine Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung. Die Beiden ließen sich daraufhin von zwei Psychologen begutachten, die feststellten, dass sie als Adoptiveltern geeignet seien.

Nachdem auch die Behindertenanwaltschaft eine Diskriminierung erkannt hatte, reichten Janoschek und Dallinger eine Klage gegen das Land Oberösterreich ein.

Weg frei für Adoption?

Nach drei Verhandlungstagen und einer Prüfung durch die gerichtlich beigezogene Psychiaterin Ulrike Willinger entschied nun Richter Wolfgang Wallmüller, dass sowohl Janoschek als auch Dallinger für eine Adoption in Betracht kommen und dazu geeignet seien. Das Land wurde außerdem verurteilt, dem Paar 3500 Euro und die Verfahrenskosten zu bezahlen.

Für die Kläger könnte dieses nicht rechtskräftige Urteil aber nur einen Etappensieg bedeuten. „Legt das Land dagegen Berufung ein, vergeht neuerlich kostbare Zeit. Meine Partnerin ist 47 Jahre alt. Der Altersunterschied zwischen Adoptivwerbern und Adoptivkind darf nicht mehr als 45 Jahre betragen. Legt uns das Land jetzt weitere Steine in den Weg, könnte es sein, dass wir zwar irgendwann rechtskräftig recht bekommen, aber zu alt für eine Adoption sind“, sagt Janoschek. Er will nun persönlich an die Mitglieder der Landesregierung appellieren, dass auf weitere Rechtsschritte in der Causa verzichtet wird. „Wir wollen bitte, bitte, dass diese Geschichte endlich ein Ende findet.“

Der für die Jugendwohlfahrt zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl konnte am Dienstag noch nicht sagen, ob das Land in Berufung gehen werde. „Wir müssen uns das noch sehr genau ansehen.“

Er kommt aber zu dem Schluss, dass die aktuelle Entscheidung des Gerichtes bedeute, dass das Wohl und die Bedürfnisse eines zur Adoption freigegeben Kindes zugunsten der Wünsche von Adoptiveltern zurückgestellt werden müsste bzw. die Qualitätskriterien bei der Eignungsüberprüfung von Werbern zu hinterfragen seien. „Laut einer Sozialarbeiterin war die Blindheit nicht das Hauptargument für die Nichteignung, es war eine Gesamtwürdigung.“

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