Keine Milde im OLG: 27-Jähriger erhält 18 Jahre Haft für Mordversuch in Regau

Keine Milde im OLG: 27-Jähriger erhält 18 Jahre Haft für Mordversuch in Regau
Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten war erfolglos; Mann hielt Internet-Bekanntschaft gefangen und fügte ihr tiefen Schnitt am Hals zu.

Es bleibt bei 18 Jahren Haft wegen versuchten Mordes für einen 27-Jährigen. Der Mann hatte seine ehemalige Internet-Freundin im Oktober 2023 in Regau (Bezirk Vöcklabruck) überfallen und mit dem Messer schwer verletzt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Montag in der Berufungsverhandlung das Urteil des Landesgerichts Wels bestätigt.

Am Obersten Gerichtshof war der Mann bereits mit einer Nichtigkeitsbeschwerde abgeblitzt. Das Urteil ist somit zur Gänze bestätigt.

Der gebürtige Israeli aus München hatte am 17. Oktober des Vorjahres überraschend seine Internet-Bekanntschaft bei ihr daheim aufgesucht. In der Wohnung hat er sie drei Stunden festgehalten und mit dem Messer bedroht. Als der Angeklagte danach mit der Frau zu einem Waldstück ging, hat er sein Opfer mit einem tiefen Schnitt in den Hals schwer verletzt. Die Frau musste operiert werden. Der flüchtige Verdächtige wurde erst im Zuge einer Großfahndung einen Tag nach der Tat entdeckt und nach einem Autounfall verhaftet.

"Außergewöhnlich hohes Ausmaß an Gewalt"

In der Verhandlung am OLG forderte der Oberstaatsanwalt eine strengere Bestrafung, fand das erstinstanzliche Urteil als „deutlich korrekturbedürftig, da aus meiner Sicht ein außergewöhnlich hohes Ausmaß an Gewalt vorliegt“. Er sprach von einem heimtückischen grausamen Vorgehen. Zudem liege auch kein reumütiges Geständnis vor, begründete er die Berufung seitens der Anklagebehörde.

Der Verteidiger beklagte, dass das problematische Umfeld des Mandanten im Urteil nicht entsprechend mildernd berücksichtigt worden sei, daher sei auch der Angeklagte in Berufung gegangen. Dieser gab sich am Dienstag wortkarg: „Mein Anwalt hat alles gesagt, ich habe nichts dazu zu sagen.“ Im erstinstanzlichen Prozess hatte er eine Tötungsabsicht geleugnet. Weder die vorgetragenen Erschwerungs- noch Milderungsgründe bewogen das OLG, die Strafe zu ändern. 

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