15-Jähriger vor Gericht: „Kenne Hitler und IS nicht“: 6 Monate bedingt

15-Jähriger vor Gericht: „Kenne Hitler und IS nicht“: 6 Monate bedingt
Junger Iraner verschickte Hitler-Bilder und Kinderpornos: Sechs Monate bedingt und er muss KZ-Gedenkstätte besuchen - nicht rechtskräftig

Er kenne weder Hitler noch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) „näher“, versuchte ein 15-jähriger Iraner, sich am Freitag vor den Geschworenen im Bezirksgericht Steyr herauszureden. Und das, obwohl er vergangenes Jahr ein Hitlerbild, ein Kinderporno-Video sowie ein Hinrichtungsvideo des IS in sozialen Medien weitergeleitet haben.

Der Staatsanwalt ging von einem „schlanken Beweisverfahren“ aus, denn „das Internet vergisst nicht“. Und was gefunden wurde, sei „keinesfalls in den Bereich des Lustigen zu schieben“, wie es der Angeklagte darzustellen versucht habe: Sex mit Kindern unter 14 Jahren, die Enthauptung eines gefesselten Mannes oder Adolf Hitler und Wehrmachtssoldaten mit dem Untertitel „Nicht ohne mein Team“. Man müsse zwar „nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“, so der Staatsanwalt, dem jungen Mann müsse „unmissverständlich“ klar gemacht werden, „dass er nicht auf dem richtigen Weg“ sei.

Für den Verteidiger habe sein Mandant „die Grenzen des guten Geschmacks überschritten hat“ – zumindest bei zwei Anklagepunkten. Für Verbrechen der terroristischen Vereinigung, Verbrechen der kriminellen Organisation sowie Verbrechen nach dem Verbotsgesetz verlangte er einen Freispruch. Zum Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger ersuchte er um milde Strafe.

"Unwissenheit" schützt vor Strafe nicht

Der 15-Jährige gab sich vor Gericht ahnungslos. Seiner „Unwissenheit“ konnte die Richterin jedoch nichts abgewinnen, flüchtete seine Familie 2015 doch vor dem IS. Er hätte falsche (Internet-) Freunde gehabt, versuchte es der Jugendliche weiter. Mittlerweile habe er neue und nehme die Schule ernst. Auch wisse er jetzt, dass Kinderpornos verboten seien.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten in allen Punkten schuldig: Er erhält sechs Monate bedingt und muss einen gedenkpädagogischen Rundgang in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen machen und in Psychotherapie. Der Bursche nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft nahm sich Bedenkzeit. Nicht rechtskräftig.

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