Der Versuch eines 20-Jährigen, am Abend des heurigen Ostersonntags in einem Wald im Bezirk St. Pölten eine Föhre in Brand zu stecken und damit ein Lauffeuer auszulösen, scheiterte zum Glück. Er fühlte sich beobachtet, was auch stimmte, und floh. Schon in der Osternacht davor hatten die Sirenen geheult, weil ein Holzstoß vor dem Wohnort des Mannes angezündet worden war.
Wegen dieser und zwei weiterer Feuer mit teils beträchtlichem Sachschaden, wurde der junge Erwachsene Donnerstag am Landesgericht St. Pölten rechtskräftig zu zwei Jahren Haft, davon acht Monaten unbedingt verurteilt.
Nach vier mysteriösen Bränden in der kleinen Ortschaft Unterwölbing war es letztlich die Unbeholfenheit des Täters, die ihn überführte. Am Tatort bei der Föhre ließ er eine unverbrannte kleinformatige Tageszeitung mit seiner Abo-Adresse und einen Deodorant-Spray mit den Fingerabdrücken zurück. Kurz darauf saß er in U-Haft.
Brand in Weinkeller
Neben den zwei feurigen Ereignissen zu Ostern hatte im Jänner ein gelegtes Feuer in einem Weinkeller 48.000 Euro Schaden angerichtet. Im Mai des Vorjahres brannte eine Mülltonne vor dem Haus des später aufgedeckten Brandstifters. Damals alarmierte er selbst die Feuerwehr.
Man werde sich in der Verhandlung davon überzeugen können, dass sein Mandant „langsamer in seinen Gedanken ist und nicht gleich überall folgen kann“, erklärte der Anwalt des Angeklagten dem Schöffensenat. Später verlesene psychologische Gutachten bestätigten mangelnde Intelligenz, jedoch auch die Zurechnungsfähigkeit des Burschen.
Nicht geständig
Gleichzeitig erklärten der Anwalt und sein Mandant, dass er nur zur Brandstiftung im Weinkeller und zum versuchten Entfachen eines „Lagerfeuers“ bei der Föhre am Unterwöblinger Steinbruch die Verantwortung tragen wolle. „Haben sie zwei Brände gelegt oder waren es drei oder vier“, fragte der Vorsitzende Markus Grünberger genervt. „Nein, zwei“, so der Beschuldigte. Seine Angaben bei der Polizei seien nicht richtig gewesen. Und das versuchte Feuer im Wald sollte nur ein „kleines Lagerfeuer“ werden.
„Sie geben jetzt nichts zu, sie wissen schon, dass ihnen bis zu zehn Jahren Haft drohen“, machte Grünberger aufmerksam und verwies auf mildernde Umstände durch ein Geständnis.
Ein Sachverständiger klärte auf: Im Gegensatz zu den anderen gelegten Bränden hätte die versuchte Brandstiftung im Wald das Potenzial zur Feuersbrunst gehabt. Dieses Verbrechen wird mit bis zu zehn Jahren bestraft. Der Beschuldigte blieb stur: Die Gefahr eines Waldbrands sei ihm nie in den Sinn gekommen. Holzstoß und Mülltonne habe er nicht angezündet.
Träume
Warum er mit Feuerzeug, Zeitungspapier und Spray Feuer gelegt habe, fragte der Richter. „Ich habe von einer Freundin geträumt. Sie hat früher einen Mistkübel angezündet, als sie besoffen war“, so der Angeklagte. Sein Kopf gab ihm die Befehle.
Urteil
Der Senat folgte dem Staatsanwalt, der eine Verurteilung forderte, zeigte sich aber gnädig. Der Angeklagte habe gewusst, was er tat, er wollte Aufmerksamkeit, so der Richter. Die vier Monate U-Haft, die der 20-Jährige bereits abgessen hat, werden angerechnet. Drei Jahre Bewährungsprobe, Bewährungshelfer und Psychotherapie wurden weiters angeordnet.
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