Wirbel um Baustopp in der City

Wirbel um Baustopp in der City
Schutzzone soll den historischen Stadtkern von Neunkirchen erhalten. Bis es soweit ist, will die Gemeinde Umbauten genau prüfen.

Können Haus- und Geschäftsbesitzer in Neunkirchen bald nicht mehr selbst entscheiden, wie sie ihre Häuserfronten gestalten? Darüber tobt seit Tagen ein handfester Streit der politischen Akteure. Die SPÖ macht mit Flugzetteln bei den Geschäftsleuten und in der Innenstadt kräftig Wind und versucht gegen die Pläne der schwarz-grünen Stadtführung zu mobilisieren.

Zum Hintergrund: Im Zuge des Stadtentwicklungsprozesses hat man sich in Neunkirchen darauf geeinigt, den historischen Stadtkern zu erhalten. Zu diesem Zweck soll eine "Schutzzonenverordnung" erlassen werden, die die gestalterische Freiheit an Häusern in der City einschränkt. "Wir wollen damit verhindern, dass in Zukunft weitere Bausünden begangen werden", sagt der zuständige Stadtrat Walter Painer. Da es allerdings einige Monate in Anspruch nimmt, die Richtlinien für die Schutzzone zu definieren, soll am Montag im Gemeinderat ein sechsmonatiger Baustopp verfügt werden. "Natürlich können in dieser Zeit Bauanträge gestellt werden. Diese werden dann aber vom Bauamt im Sinne der neuen Regelung behandelt", erklärt Painer.

Irreführung

Der aufgebrachte SPÖ-Stadtrat Günther Kautz spricht von "Anlassgesetzgebung": "Wenn jemandem im Rathaus ein Projekt nicht gefällt, dann kann es damit einfach verhindert werden. Wir sind auch für Richtlinien, aber liberale." Grüne und ÖVP werfen Kautz indes vor, dass er die Neunkirchner bewusst in die Irre führt. Die SPÖ spricht auf den Flugzetteln von "Ensembleschutz". "Das ist falsch. Es ist und bleibt eine Schutzzone", sagt Painer. Auch das Bundesdenkmalamt hat dazu Stellung genommen und schreibt: Durch die Schutzzone können etwa übergroße, blinkende Werbungen, vorstehende Sat-Schüsseln oder grellbunte Wände vermieden werden...Damit unterscheidet sich die vorgesehene Schutzzone wesentlich vom "Ensembleschutz" des Bundesdenkmalamtes, bei dem ganze Parzellenreihen aufgrund ihrer charakteristischen inneren Struktur unter Denkmalschutz gestellt würden.

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