Wiener Neustadt bietet Impfung ohne Anmeldung für alle unter 30 an

CORONA-IMPFUNG: BEGINN IMPFAKTION BEZIRK SCHWAZ:
Am ersten und zweiten Augustwochenende können sich alle zwischen 12 und 30 Jahren ohne Terminvereinbarung impfen lassen.

Aktion „Gamechanger“ nennt die Stadt Wiener Neustadt die Impfaktion, die gemeinsam mit dem Land Niederösterreich aufgezogen wird: An den ersten beiden Augustwochenenden, am 31. Juli und 1. August sowie am 7. und 8. August, können sich alle zwischen 12 und 30 Jahren ohne Registrierung oder Terminvereinbarung geimpft. Lediglich die E-Card und der ausgefüllte Aufklärungsbogen sind mitzubringen.

Mehr als 12.000 noch ungeimpfte junge Menschen will man damit erreichen.

Schneeberger: „Junge haben viele Kontakte"

Bürgermeister Klaus Schneeberger erklärt: „Bei der älteren Generation haben wir hier besonders in Niederösterreich schon sehr gute Zahlen. Nun gilt es, dass sich auch die jungen Menschen zahlreich impfen lassen. Denn gerade sie sind es ja, die sehr mobil sind und vor allem jetzt auch im Sommer Lokale, Freibäder und Konzerte besuchen, womit sie wiederum sehr viele Kontakte haben und der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt sind. Um diese jungen Menschen bis 30 zur Impfung zu motivieren, haben wir gemeinsam mit dem Land Niederösterreich diese speziellen Impftage ins Leben gerufen. So machen wir es ihnen besonders leicht, sich rasch und unbürokratisch impfen zu lassen. Ich freue mich, wenn besonders viele bei der Aktion dabei sind und wir gemeinsam die Pandemie besiegen.“

Geimpft wird am Samstag, den 31. Juli, und am Sonntag, den 1. August, sowie am Samstag, den 7. August, und am Sonntag, den 8. August, jeweils von acht bis 18 Uhr, in der Arena Nova Wiener Neustadt, Halle 3. Verimpft wird Biontech/Pfizer, die Zweitimpfung erfolgt drei Wochen später.

Die Aktion gilt für alle Wiener Neustädterinnen und Wiener Neustädter zwischen 12 und 30 Jahren. In den nächsten Tagen werden insgesamt 12.133 Einladungen zu der Aktion per Post verschickt.

Mitzubringen sind die E-Card und der Aufklärungsbogen (downloadbar hier) sowie eine Einverständniserklärung der Eltern bei Minderjährigen.

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