Wenn Plakatständer für Ärger sorgen
Man könnte es I-Tüpfel-Reiterei nennen. Bernd Schweeger, Gemeinderat der Liste PUK tut das nicht. Denn er, so erzählt er, musste sich ganz schön ärgern, als er vergangenen Samstag auf dem Weg zu einem Abendessen bei Freunden war. Aber nicht wegen des Abendessens und auch nicht wegen der Freunde, sondern weil Samstagabend schon Plakatständer der Klosterneuburger ÖVP aufgestellt waren. Die hätten eigentlich erst am Sonntag montiert werden dürfen.
"Bei der ÖVP dürfte in der Vorwahlzeit die Panik ausgebrochen sein", sagt Schweeger und bezieht sich auf Paragraf 17, Absatz 11 der niederösterreichischen Bauordnung. "Dort steht, dass das Anbringen von Werbe- und Ankündigungseinrichtungen von Wählergruppen innerhalb von sechs Wochen vor bis spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag gestattet ist." Damit hätten die Plakate erst am Sonntag, also exakt sechs Wochen vor der Gemeinderatswahl am 25. Jänner, aufgestellt werden dürfen.
Richard Raz, Stadtparteiobmann der ÖVP, versteht die Aufregung nicht: "Wir haben ja nur die Plakatständer montiert, aber noch keine Wahlwerbung betrieben", sagt Raz. Kandidaten wurden auf den Ständern noch nicht gezeigt.
Theoretisch hält Schweegers Argument auch nicht. Denn laut der Abteilung Baurecht im Land NÖ sind die Dreiecksständer keine Bauwerke im Sinne der Bauordnung.
Aber: Die wahlwerbenden Parteien in Klosterneuburg haben sich auf einen Kodex für das Plakatieren im Wahlkampf geeignet. Darin wird geregelt, wo plakatiert werden darf und wo nicht und auch wann. Und da hält man sich an die genannte Frist: Sechs Wochen vor und zwei Wochen nach dem Wahltag. "Also korrekt war das am Samstag sicher nicht", heißt es aus dem Stadtamt.
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