Warten auf neue Lizenz zum Blitzen

Warten auf neue Lizenz zum Blitzen
Nach drei Jahren Pause dürfen Gemeinden bald wieder Radargeräte aufstellen. Eine notwendige Maßnahme, ist man sich einig.

Aus Datenschutzgründen wurde die Radarüberwachung durch Gemeinden im Sommer 2008 untersagt. Die gesetzliche Änderung, das Blitzen wieder zu ermöglichen, ließ trotz vieler Diskussionen lange auf sich warten. Jetzt wird es aber ernst. Das Verkehrsministerium hat eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung in Begutachtung geschickt. Die Länder werden damit ermächtigt, den Gemeinden eine "eng definierte Aufgabe der Verkehrsüberwachung" mit "stationären Radargeräten" zu übertragen. Allerdings nur an neuralgischen Punkten.

Bürgermeister Martin Schuster (VP) aus Perchtoldsdorf begrüßt die Neuerung: "Viele Anrainer stark befahrener Straßen sehen nicht ein, dass eine Kontrolle derzeit nicht möglich ist. Und Messungen haben gezeigt, dass die Geschwindigkeit seit dem Verbot vor drei Jahren im Schnitt um acht km/h gestiegen ist. Manche Autofahrer ignorieren das Tempolimit sogar völlig." Die Standorte werden in Absprache mit der Bezirkshauptmannschaft neu zu diskutieren sein, aber "wir glauben, dass bereits jetzt die Radargeräte fast nur an neuralgischen Punkten stehen".

Nicht zuletzt sind die Radarstrafen aber auch eine finanzielle Komponente. In Wiener Neudorf waren es etwa bis zu 600.000 Euro jährlich. "Das fehlt uns natürlich im Straßenbau. Dabei muss man aber betonen, dass die Radarboxen ja nicht willkürlich zur Abzocke aufgestellt wurden, sondern dort, wo es auch Sinn macht. Vor Schulen und in Wohngebieten", sagt Bürgermeister Christian Wöhrleitner (SP). Wer dort zu schnell unterwegs ist, müsse eben auch mit Konsequenzen rechnen.

Kritik übt Wöhrleitner an der neuen Aufteilung der Strafgelder: "Dass das Land zwanzig Prozent davon erhalten soll, sehe ich in dieser Größenordnung nicht ein. Schließlich bekommt die Bezirkshauptmannschaft von uns ein fertig ausgearbeitetes Dokument, das nur mehr verschickt werden muss. Das steht in keiner Relation. Mit den Gemeinden hat niemand über die Aufteilung verhandelt." Wichtig sei aber, dass die Erlaubnis überhaupt kommt. Wann genau, wissen die Gemeinden noch nicht.

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