Waldhäusl-Prozess: Freispruch für beide Angeklagten
Der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl saß seit Monaten am Landesgericht in St. Pölten auf der Anklagebank. Der Grund: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA wirft ihm Amtsmissbrauch vor. Ausgangspunkt ist eine Flüchtlingsunterkunft in Drasenhof, die Waldhäusl als Asyl-Landesrat für "auffällig gewordene" junge Asylwerber geschaffen hatte.
Abgesichert war das Asylheim mit Stacheldraht und einer speziellen Security. Juristisch soll jetzt geklärt werden, ob er da seine Kompetenzen gegen das Wohl der jungen Flüchtlinge überschritten hat.
Angeklagt war auch eine ehemalige Landesbedienstete, der unter anderem Urkundenfälschung vorgeworfen wird.
Heute, Freitag ist nach weiteren Zeugenbefragungen und den Schlussplädoyers schließlich das Urteil im Prozess gefallen: Beide Angeklagte wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Zuvor wurden beim heutigen Prozesstag zwei Zeugen, die damals als Securitys in der Unterkunft tätig waren, befragt. Demnach durften und hatten die Bewohner das Quartier verlassen. Ein in die Einrichtung verlegter Flüchtling meinte hingegen, es "war so wie ein Gefängnis", "es war schrecklich". "Ich dachte, sie würden mich abschieben. Ich hatte Todesangst", so der 21-jährige Afghane. Die Bewohner durften laut seiner Aussage nur in Begleitung von Securitys bis zur Tankstelle gehen.
Oberstaatsanwalt Michael Schön sagte im Schlussvortrag, dass es um die Frage der Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft gehe. Das Quartier sollte laut dem Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den "Anschein eines Gefängnisses und eines Abschiebezentrums erwecken" und war ungeeignet. Durch angeordnete Maßnahmen wie Stacheldraht, Hund und Kamera seien Flüchtlinge einer ihre Persönlichkeit destabilisierenden Maßnahme unterworfen worden. Zumindest 14 Jugendliche sollen in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt worden sein.
Kindeswohl
Auch wenn der Landesrat von "Wünschen" gesprochen habe, handle es sich um Weisungen, hielt der Staatsanwalt fest. In den Formulierungen sei kein Spielraum für Prüfungen gewesen. In der Anklage gehe es nicht um die hygienischen Zustände in der Unterkunft und auch nicht darum, ob Bewohner tatsächlich aus dem Quartier rauskonnten, stellte Schön klar. Das Kindeswohl sei der entscheidende Faktor.
Die betroffenen Jugendlichen seien dem Landesrat "ein Dorn im Auge" gewesen, der Freiheitliche habe deshalb eine "Sonderhandlung" angestrebt, sagte Schön: "Der Politiker Waldhäusl darf sich äußern, wie er möchte. Nicht aber der Landesrat Waldhäusl." Als Landesrat sei der Angeklagte oberstes Verwaltungsorgan und mache sich strafbar, wenn er derartige Maßnahmen anordne und nicht im Sinne der Grundversorgung handle. Dass Waldhäusl davon sprach, der Stacheldraht solle die Jugendlichen schützen, wies der Staatsanwalt als "Schutzbehauptung" zurück. Die weibliche Angeklagte habe ebenfalls wissentlich ihre Befugnisse missbraucht und Weisungen weitergegeben.
Verteidiger beantragte Freispruch
Waldhäusls Verteidiger Manfred Ainedter ortete im Schlussplädoyer eine "unklare" Rechtslage in Bezug auf die Eignung eines Quartiers. Zum Staatsanwalt sagte er: "Ich widerspreche ganz entschieden. In Wirklichkeit war diese Unterkunft geeignet." Weiters erklärte der Rechtsanwalt: "Der Stacheldraht hat überhaupt keine Rolle gespielt", das hätten auch Zeugen angegeben. "Es gab keine Weisung vom Landesrat, sondern er hat einen politischen Wunsch geäußert", so Ainedter. Weder Juristen noch der Betreiber hätten Einwände gehabt. Letztlich gab es "aus optischen Gründen eine Reihe Stacheldraht auf einem beweglichen Bauzaun". Der Verteidiger beantragte einen Freispruch.
Vor dem Gerichtsgebäude hat am Prozesstag - wie auch bei vorangegangenen Verhandlungsterminen - eine kleine Demonstration stattgefunden. Auf Transparenten war u.a. zu lesen: "Waldhäusl muss weg!" und "Waldhäusl entlassen".
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