Waldbrand am Truppenübungsplatz: Muss das Heer jetzt Strafe zahlen?

Seit zwei Tagen stehen Feuerwehren am Truppenübungsplatz Allentsteig im Einsatz, um einen Waldbrand zu löschen. Ausgelöst wurde das Feuer bei einer Schießübung des Bundesheeres, die Flammen hatten sich rasch ausgebreitet.
Mittlerweile konnte laut einem Armeesprecher die Situation aber unter Kontrolle gebracht werden. Während die Einsatzkräfte nach wie vor mit den Löscharbeiten beschäftigt sind, wird der Vorfall auch zum Politikum.
Scharfe Kritik kommt von den Grünen, die am Wochenende einen Lokalaugenschein absolvierten - und auf einen möglichen Verstoß gegen die derzeit geltenden Waldbrandverordnungen hinwiesen.
"Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass während akuter Trockenheit und angesichts der Waldbrandverordnungen in ganz Niederösterreich das Bundesheer Schießübungen mit scharfer Munition durchgeführt. So ein Sicherheitsrisiko einzugehen, ist eine Zumutung für unsere Bevölkerung im Waldviertel", sagte Landtagsabgeordnete Silvia Moser.

Martin Litschauer und Silvia Moser von den Grünen üben heftige Kritik
Tatsächlich wurde bereits Mitte März in zahlreichen Bezirken eine Waldbrandverordnung erlassen, wer sich nicht daran hält, muss tief in die Geldbörse greifen: Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung wird mit Verwaltungsstrafen bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet. Dabei muss die Übertretung keinen Waldbrand verursacht haben. Es genügt, wenn man in Wäldern und deren Gefährdungszonen raucht oder Feuer entzündet.
Forstgesetz
Muss das Bundesheer nun Strafen zahlen? Nein, sagt Bezirkshauptmann Michael Widermann von der BH Zwettl. Einerseits verfüge die Bezirkshauptmannschaft gar nicht über die Kompetenz, eine Übung des Bundesheeres überhaupt zu untersagen. „Und zweitens hat die Übung nicht gegen die Verordnung verstoßen. Das liegt an einem Formulierungsdetail im Forstgesetz“, sagt Widermann im Gespräch mit dem KURIER. In der Verordnung sei nur das Feuermachen im Wald verboten, wie etwa das Entzünden eines Lagerfeuers.
Eine Schießübung des Bundesheeres wird in der Verordnung jedoch nicht verboten und gilt somit auch nicht als Straftatbestand nach dem Forstgesetz. Die BH wird somit keine rechtlichen Schritte einleiten.
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