Volksanwalt kritisiert Frequency-Festival

270 Tonnen Müll wurden nach dem Festival gesammelt. Das Gelände ist mittlerweile wieder sauber.
Anrainerrechte würden im Veranstaltungsgesetz zu wenig berücksichtigt werden.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer wählt drastische Worte. Das Frequency-Festival, das jährlich auf dem Geländes St. Pöltner Veranstaltungszentrums (VAZ) stattfindet, sei ein "Umweltsaustall". Das Fest sei ein "Dauerthema" der Beschwerden, die den Volksanwalt erreichen. Und das seit Jahren. Jedes Jahr wieder würden sich die Anrainer über "massive Lärmbelästigung" aufregen. Allerdings auch jedes Jahr dieselben Anrainer.

Fichtenbauer übt jetzt Kritik am niederösterreichischen Veranstaltungsgesetz. Das würde die Rechte der Anrainer zu wenig berücksichtigen. "Das Gesetz enthält keine klaren Vorgaben darüber, wie von Lärm betroffene Anrainer während der Veranstaltung geschützt werden können", sagt Fichtenbauer. Auch der Müll sei Jahr für Jahr ein großes Problem. Genauso wie die Zeltlager, die während des Festivals entlang der Traisen errichtet werden. Denn die Wiese entlang der Traisen, so Fichtenbauer, sei eine "EU-geschützte Wiese". "Dort wurden Zelte in Brand gesteckt und die Notdurft verrichtet. Das kann nicht so weitergehen", sagt Fichtenbauer.

Alle Auflagen erfüllt

Er plädiert dafür, dass die behördliche Genehmigung strengere Auflagen enthält. Etwa bezüglich der Anzahl und des Standortes der Toiletten und der Mannstärke der Ordnerdienste während des Festivals. Doch die Kritik Fichtenbauers stößt im Land, im Magistrat St. Pölten und auch bei Veranstalter Harry Jenner auf Verwundderung. "Wir haben ein Lärmschutzgutachen erstellen lassen, es gibt ein Abfallkonzept und der gesamte Müll wurde bereits entfernt", sagt Jenner. Alle gesetzlichen Auflagen seien eingehalten worden, das Verhältnis zu den Bewohnern werde von Jahr zu Jahr besser. Das sagt auch das Magistrat St. Pölten. "Konstruktive Vorschläge versuchen wir immer gemeinsam mit den Anrainern umzusetzen", sagt Rathaussprecher Martin Koutny. "Selbstverständlich werden im nö. Veranstaltungsgesetz auch Anrainerrechte berücksichtigt", heißt es aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (TEAM NÖ). Wenn es die zuständige Behörde, in dem Fall das Magistrat St. Pölten, für erforderlich hält, könnten zusätzliche Gutachten eingefordert werden.

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