Vösendorf: Wohnungsvergabe war nicht gesetzeskonform

Die Mietverträge sind gültig, aber die Gemeinde muss ihre Vergabepraxis ändern, meint Koza
Laut Aufsichtsbehörde des Landes NÖ muss Gemeinde Vorgehen bei Mietverträgen dringend ändern

Nun ist es amtlich: Die Vergabe der Gemeindewohnungen in Vösendorf, wie sie seit 2015 durchgeführt wurden, ist unzulässig. Das hat die Gemeindeaufsicht Bürgermeisterin Andrea Stipkovits sowie der Verwaltung in einem Schreiben mitgeteilt.

Wie berichtet, hatte die Vergabe der gemeindeeigenen Wohnungen in den vergangenen Wochen für Aufsehen gesorgt. Nicht nur stand Bürgermeisterin Stipkovits in der Kritik, da sie sich aufgrund eines persönlichen Notfalls selbst eine Wohnung zugesprochen hatte, sondern tauchte auch die Frage auf, ob die generelle Vergabe rechtens war. Denn 2015 wurde im Gemeinderat mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen, dass die Ortschefin die Wohnungen nach Empfehlung des Wohnungsausschusses direkt vergeben konnte. Der Gemeinderat sei darüber lediglich informiert worden, sagt der ÖVP-Mandatar Hannes Koza.

Die Gemeinde wandte sich also mit der Frage der Rechtmäßigkeit an die Aufsichtsbehörde, die Antwort traf am Mittwoch ein. Und sie ist eindeutig. Der einstimmige Beschluss mit dem die Zuständigkeit des Gemeinderates zum Abschluss von Bestandsverträgen auf alle Fraktionen und die Bürgermeisterin übertragen wurde, sei „nicht gesetzeskonform“, heißt es in dem Schreiben. Die „alsbaldige Aufhebung des Beschlusses“ durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Vösendorf sei dringend geboten.

Die ÖVP fühlt sich mit der Stellungnahme nun bestätigt. „Die Gemeindeaufsicht hat klar im Interesse der Bürger und gegen die intransparente Wohnungsvergabe der SPÖ entschieden“, sagt Gemeinderat Hannes Koza. „Es liegt nun an der Bürgermeisterin, Rechtssicherheit für die Mieter, zu denen sie ja selbst gehört, zu schaffen und die willkürliche Vergabepolitik abzustellen.“

Stipkovits selbst hatte das Schreiben am Mittwoch noch nicht gesehen, sie kündigte eine Stellungnahme an, sobald sie mit der Causa vertraut sei.

Änderungen

Vizebürgermeister Wilfried Santa erklärte, selbstverständlich nach den Erkenntnissen der Gemeindeaufsicht handeln zu wollen. Zweck des 2015 gefassten Beschlusses sei gewesen, den Gemeinderat zu entlasten und Wohnungsvergaben schneller über die Bühne bringen zu können. „Wie wir das künftig machen, werden wir uns ansehen.“

Für die bestehenden Mietverträge – rund 100 Wohnungen sollen seit 2015 vergeben worden sein – habe die Erkenntnis der Aufsichtsbehörde keine Auswirkung. Für sie bestehe ohnehin Rechtssicherheit. Der Vorschlag des Landes, die Wohnungsvergabe durch den Gemeindevorstand zu beschließen, der einmal im Monat zusammentritt, erscheint Santa durchaus praktikabel.

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