Verbund will bei Hochwasser neue Regelung für Kraftwerke

Verbund will bei Hochwasser neue Regelung für Kraftwerke
Nach der Jahrhundert-Flut im Vorjahr sollen Betriebsordnungen flexibler werden.

Das enorme Donau-Hochwasser des Vorjahrs hat nicht nur juristische Folgen – der KURIER berichtete über eine Klage wegen des vielen Schlamms in der Kritzendorfer Strombad-Siedlung und über Entschädigungszusagen des Verbund-Konzerns an Betroffene im Eferdinger Becken – sondern soll sich auch in den Rahmenbedingungen für künftige Hochwasser-Ereignisse niederschlagen.

Die Verbund-Tochter Austrian Hydro-Power (AHP) hat beim Umweltministerium Änderungen für die Wehrbetriebsordnungen ihrer Donaukraftwerke in Wien, Nieder- und Oberösterreich beantragt.

Toleranzwerte

Die bestehenden Betriebsordnungen hätten sich für ein 300-jähriges Hochwasser wie im Vorjahr als "zu starr" erwiesen, erklärt Verbund-Sprecher Florian Seidl. Eine "Nachjustierung" sei notwendig, deshalb habe AHP unter Einarbeitung der Erfahrungen des Vorjahrs "neue Toleranzen vorgeschlagen" so Seidl. Konkret geht es um die Festlegung von Toleranzwerten für den Wasserstand und um neue maximale Absenk-Geschwindigkeiten bei der Hochwasser-bedingten Öffnung von Schleusenanlagen.

Die geplanten Änderungen seien mit dem Umweltministerium und der Wasserstraßen-Verwaltung "Via Donau" erörtert worden. Die Entwürfe für die neuen Wehrbetriebsordnungen der Kraftwerke Ybbs-Persenbeug, Melk, Altenwörth Greifenstein und Freudenau liegen im Ministerium öffentlich auf; bis 20. Oktober ist es möglich, Einwendungen zu erheben, auf die dann im öffentlichen Verfahren im Oktober eingegangen wird. Für die oö. Kraftwerke sind eigene Verfahren geplant.

Tagsatzung

Neues gibt es auch von der Klage der Stadt Klosterneuburg, die vom Verbund Entschädigung für die Schlamm-Räumung im Vorjahr fordert: Die erste Tagsatzung ist am 11. November anberaumt; "richtig" verhandelt werden könnte laut Einschätzung des Rechtsanwalts Gerd Höllerl Anfang 2015.

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