Tschetschenen wollten Sprengstoff besorgen

Tschetschenen wollten Sprengstoff besorgen
Alle Angeklagten wurden im Zweifel freigesprochen.

Am Landesgericht St. Pölten mussten sich am Dienstag drei Tschetschenen vor einem Schöffensenat verantworten. Ihnen wurde die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Verteidiger plädierten drei Mal auf „nicht schuldig“. Das Gericht hat alle drei Angeklagte im Zweifel freigesprochen.
Konkret ging es um insgesamt 30 Kilogramm C4-Plastiksprengstoff und bis zu vier Bomben mit Fernzündern bis 20 Kilometer. Laut Anklage sollen die drei Männer im Alter von 31 und 32 Jahren diese Ausstattung bei einem Mithäftling bestellt haben, um im Auftrag der Terrororganisation „Emirat Kaukasus“ Anschläge zu verüben. Geliefert wurde der Sprengstoff nie. Jener Mithäftling, der in die Pläne miteinbezogen worden sein soll, hatte das geplante Vorgehen per Brief der Staatsanwaltschaft St. Pölten mitgeteilt, die sich in der Anklage auf die Aussage dieses und eines weiteren Mithäftlings stützte. Vor Gericht verstrickten sich die Zeugen aber in Widersprüche.


Beweislast zu dünn

Der 31-jährige Erstangeklagte soll außerdem, so lautete der Vorwurf, über ein Handy Kontakt zu einem Freund in Syrien gehalten haben, der dort gegen das Assad-Regime kämpfen soll. Nach seiner Haftentlassung, das erklärte der 31-jährige Angeklagte, wollte er seinen Freund aus Syrien abholen.
„Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass mein Mandant unschuldig ist. Er ist kein Islamist. Er ist nicht gewalttätig. Er fühlt sich in Österreich wohl“, sagte Michael Schnarch, Verteidiger des Erstangeklagten, in seinem Eröffnungsplädoyer. Dienstagabend wurden alle drei Angeklagten im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nichts rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat keine Erklärung abgegeben.

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