Trotz Verbots: Neues Konzept für Baden im Steinbruchsee

 See im Naturschutzgebiet „Steinbruchsee-Fischerwiesen“
Neuer Verein „Seegemeinschaft“ setzt sich für Nutzung im Naturschutzgebiet ein.

Auf den ersten Blick mag der malerische Steinbruchsee auf dem einstigen Abbaugebiet der Firma Perlmoser zwischen Perchtoldsdorf und Kaltenleutgeben im Bezirk Mödling regelrecht zum Baden einladen. Doch das ist verboten.

Denn das Areal wird seit den 1990er-Jahren rekultiviert. Um eine ungestörte Entwicklung von Flora und Fauna zu ermöglichen, wurde es 2016 zum Naturschutzgebiet erklärt.

Dass Sonnenanbeter und Erholungssuchende dieses Verbot seit Jahren missachten, ist bekannt. Seitens der Marktgemeinde Perchtoldsdorf als Eigentümer des Sees auf Kaltenleutgebener Gemeindegebiet wurden deshalb Zäune aufgestellt, man lässt das Gebiet im Sommer kontrollieren.

Doch die Badefreunde wollen sich mit der Situation nicht abfinden. Ein Verein „Seegemeinschaft“ wurde gegründet und hat bereits Konzepte für eine kontrollierte Nutzung ausgearbeitet. Der letzte Entwurf wurde von der Gemeinde abgelehnt.

Verein will kontrollieren

Und Bürgermeisterin Andrea Kö (ÖVP) stellte erst im Mai dieses Jahres erneut klar: „Wir haben noch einmal beim Land NÖ angefragt, ob es möglich wäre, eine andere Nutzung anzudenken – was eigentlich nicht unser Ansinnen ist.“ Doch die Antwort der Naturschutzbehörde fiel klar aus: „Eine Ausnahmegenehmigung würde es nur zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung geben, das ist hier aber nicht der Fall, das Badeverbot bleibt daher aufrecht.“

Die „Seegemeinschaft“ möchte „die ehemalige Besucherzone am nordöstlichen Seeufer wiederherstellen und ein naturverträgliches Schwimmen ermöglichen“, wie man betont. „Wir möchten den See nicht nur benutzen, wir möchten ihn schützen, hegen und pflegen. Der Steinbruchsee ist ein Naturjuwel, und so möchten wir ihn auch behandeln.“

Der Verein bietet an, als Kontrollorgan eingesetzt zu werden: „Wir sorgen dafür, dass der See nicht mit Besuchern überlastet wird, wir klären über angemessenes Verhalten im Sinne des Naturschutzes auf, pflegen das Ufer und organisieren mobile Toiletten und die Müllentsorgung. Wir stellen Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Sets bereit. Wir hinterlassen den See so, wie wir ihn vorgefunden haben.“

Die Benutzung sei „nicht Gegenstand des Naturschutzes, sondern eine wasserrechtliche Angelegenheit“, hofft man auf eine erneute Prüfung des Ansinnens.

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