Trio missbrauchte Behinderten

Trio missbrauchte Behinderten
Nach einer Sauftour in Retz misshandelten drei junge Frauen einen „Freund.“ Eine 20-Jährige muss hinter Gitter.

Der 40-Jährige hatte gefleht. Der Behinderte bat die jungen Frauen, aufzuhören, als sie ihn im vergangenen März in Retz sexuell missbrauchten und mit einem Besen schlugen. „Eine Gaudi“ sei es gewesen, sagt eine 19-jährige Angeklagte. Und das, obwohl sie selbst einen behinderten Bruder hat.

Die drei jungen Frauen nahmen dem Bekannten erst seine zehn Euro ab und gingen dann mit ihm auf Sauftour. In den Morgenstunden gingen sie noch in die Wohnung der 20-jährigen Hauptangeklagten. Dort kam es dann zum Missbrauch. „Ziehen wir ihm die Hose runter“, schlug eine junge Frau vor. Und schließlich holte eine einen Kochlöffel, mit dem sie den Mann quälten. Wer die Idee hatte, einen Benachteiligten derart zu quälen? Keine will dafür verantwortlich sein.

Der Mann konnte sich wegen seiner geistigen Behinderung nicht wehren, er ließ den Missbrauch und die Demütigungen geschehen. Auch die abschließenden Schläge mit dem Besen. Eines der Mädchen drosch so fest zu, dass der Besenstiel brach. Er erlitt unter anderem einen gebrochenen Finger.

Mit einem Handy filmten die Frauen die Tat. Und die Brüder der Hauptangeklagten schauten dem Treiben zu. „Wenn du etwas sagst, bist du nicht mehr unser Freund“, trichterte ihm eine der jungen Frauen ein. Doch der Mann vertraute sich schließlich einer Betreuerin an.

Im Verfahren am Landesgericht Korneuburg geben sich die Frauen zum Großteil geständig. „Eine Schnapsidee“, erklärt eine. „Aber wir hatten alle etwas getrunken.“ „Ich hatte falsche Freunde. Ich geh’ jetzt auch nicht mehr weg und trinke nichts mehr.“

Die Hauptangeklagte hat bereits einschlägige Vorstrafen. „Die bisherigen bedingten Verurteilungen haben sichtlich keinen Eindruck hinterlassen“, muss Richter Franz Furtner feststellen und verurteilt sie zu zwei Jahren Haft – drei Monate davon unbedingt. Die beiden anderen kommen mit zwei Jahren bzw. sechs Monaten bedingter Haft davon. Die Urteile sind rechtskräftig.

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