Republik legt gegen Stadt Beschwerde ein
Es geht doch nicht um juristische Spitzfindigkeiten, sondern um die Sicherheit. Wenn dort was passiert, bin ich verantwortlich“ – Bürgermeister Fritz Knotzer kann einem kuriosen Rechtsstreit mit der Republik nichts abgewinnen. Die Frage ist, ob Gefahr im Verzug war, als Knotzer am 30. November 2012 die Maximalzahl im Haupthaus des Flüchtlingslagers Traiskirchen mit einer mündlichen Anordnung von rund 1000 auf 286 Personen reduzierte. Das beschäftigt derzeit den Unabhängigen Verwaltungssenat, nachdem die Republik eine Beschwerde eingelegt hat. Eine Verhandlung in der Bezirkshauptmannschaft Baden dauerte mehrere Stunden.
Auslöser ist eine feuerpolizeiliche Beschau in der Betreuungsstelle am 30. November. Just an dem Tag, der den säumigen Bundesländern als letzte Frist zur Aufnahme von Asylwerbern offen stand. Denn statt der versprochenen maximal 480 Flüchtlingen im gesamten Lager waren damals rund tausend mehr in Traiskirchen.
Knotzer verfügte, dass im Haupthaus mit sofortiger Wirkung nur mehr maximal 286 Personen sein dürfen. Begründet wurde das mit Gefahr im Verzug. Im Brandfall sei die Rettung von Menschen aus den Obergeschoßen sonst nicht möglich und der Speisesaal darunter habe auch nur 280 Plätze.
Kein Bescheid
Unmittelbar wird die Anordnung umgesetzt. „Seit damals wurde nicht einmal die Zahl von 286 überschritten“ sagt der Leiter der Betreuungsstelle Franz Schabhüttl. Doch die am 30. November erkannte Gefahr will das Innenministerium ordentlich begründet haben. „Wir sind schließlich in einem Rechtsstaat“, meint ein Vertreter. Denn einen schriftlichen Bescheid gibt es bis heute nicht und auf ein im Dezember vorgelegtes Brandschutzkonzept habe man keine Rückmeldung bekommen. „Auch wenn Sie denken, da wiehert wieder der Amtsschimmel, ist das schon sehr formfrei abgelaufen“, meinte Verhandlungsleiter Andreas Pichler. Knotzer: „Meine Weisung bleibt aufrecht.“ Das Urteil folgt in ein paar Wochen.
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